Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 22. März 2007

 

 

11.      Verkehrsführung Bismarckstraße
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 058/07 vom 07.03.2007, DS I (A) 134
Az: 000-0002-01/0949#1227/2007
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 19.03.2007,
DS I (A) 134/1
Az: 000-0002-01/0949#1238/2007


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der neuen Verkehrsführung Bismarckstraße nach der vom Amt für
    Stadtplanung und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 295.000,00 €
    einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96930
    „Verkehrsführung Bismarckstraße" und dem Verwahrgeldkonto 99999.06016
    „Straßenbahngleis- und Mastentfernung Frankfurter Straße“ wie folgt
    bereitgestellt:

    Haushaltsmittel bis Ende 2005:                            48.500,00 €
    Haushaltsplan 2006:                                            230.000,00 €
    Verwahrgeldkonto 99999.06016
    „Straßenbahngleis- und Mastent-
    fernung Frankfurter Straße“                                  16.500,00 €

    Gesamt:                                                                 295.000,00 €

3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
    Höhe von  4.998,63 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 134/1
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Im Punkt 1 des Ursprungsantrages ist der Halbsatz „…, die Bestandteil des Verkehrskonzeptes Innenstadt ist,…“, zu streichen.

DS I (A) 134 (neu)
Die Stv.-Versammlung beschließt unter Berücksichtigung der Änderung einstimmig wie folgt:

1. Der neuen Verkehrsführung Bismarckstraße nach der vom Amt für
    Stadtplanung und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 295.000,00 €
    einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96930
    „Verkehrsführung Bismarckstraße" und dem Verwahrgeldkonto 99999.06016
    „Straßenbahngleis- und Mastentfernung Frankfurter Straße“ wie folgt
    bereitgestellt:

    Haushaltsmittel bis Ende 2005:                          48.500,00 €
    Haushaltsplan 2006:                                       230.000,00 €
    Verwahrgeldkonto 99999.06016
    „Straßenbahngleis- und Mastent-
    fernung Frankfurter Straße“                               16.500,00 €

    Gesamt:                                                          295.000,00 €

3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
    Höhe von  4.998,63 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

DS I (A) 134 (alt)

Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt
beschließt:


1. Der neuen Verkehrsführung Bismarckstraße, die Bestandteil des Verkehrskonzep-
    tes Innenstadt ist, nach der vom Amt für Stadtplanung und Baumanagement er-
    stellten und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung, ab-
    schließend mit 295.000,00 € einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96930
    „Verkehrsführung Bismarckstraße" und dem Verwahrgeldkonto 99999.06016
    „Straßenbahngleis- und Mastentfernung Frankfurter Straße“ wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsmittel bis Ende 2005:                          48.500,00 €
    Haushaltsplan 2006:                                       230.000,00 €
    Verwahrgeldkonto 99999.06016
    „Straßenbahngleis- und Mastent-
    fernung Frankfurter Straße“                               16.500,00 €

    Gesamt:                                                          295.000,00 €

3. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in Höhe von
    4.998,63 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 23.03.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung