Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. Mai 2007

 

13.      Grünring vom Main zum Main Lückenschluss Waldstraße
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 124/07 vom 25.04.2007, DS I (A) 149
Az: 000-0002-01/0964#1255/2007


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Baumaßnahme Lückenschluss Waldstraße - im Rahmen des Gesamt-
    projektes „Grünring vom Main zum Main“, nach den von den Büros Götte,
    Landschaftsarchitekten GmbH, Frankfurt (für Grünplanung) und dem
    Ingenieurbüro für Tiefbau Jungkunst, Mömbris (für Straßenumbau ) erstellten
    und vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnungen,
    einschließlich Planungskosten, wird insgesamt i.H.v. 295.000,00 €
    zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96550
    "Grünring vom Main zum Main" wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsausgabereste:                           50.000,00 €
    Haushaltsplan 2007:                                245.000,00 €
    Gesamt:                                                      295.000,00 €

3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

    Zuwendung naturschutzrechtl.
    Ausgleichsverpflichtung:                           15.000,00 €
    Zuwendung Dachgesell-
    schaft Regionalpark                                 160.000,00 €
    Kreditmarktmittel:                                      120.000,00 €
    Gesamt:                                                      295.000,00 €

4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
    Höhe von 29.377,70 € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

    Der Unterhaltungskostenanteil (Leistung ESO) in Höhe von 23.629,70 € wird
    auf der Hh.-Stelle 58000.67581 „Grünpflege Unterhaltung, neue Maßnahmen“
    ab 2008 bereitgestellt.

5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche
    Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme vorliegt.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 15.05.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung