Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 09.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. Mai 2007

 

 

14.      Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 521 C (Mühlheimer Straße/Brielsweg) Prüfung abgegebener Stellungnahmen
Antrag Magistratsvorlage Nr. 129/07 vom 25.04.2007, DS I (A) 150
Az: 000-0002-01/0965#1256/2007


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Die zu dem am 06.07.2006 gebilligten und vom 24.07.2006 bis zum 23.08.2006
öffentlich ausgelegten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 521 C

1. abgegebenen Stellungnahmen
    1.1. des Planungsverbandes Ballungsraum Frankfurt / Rhein-Main
    (Schreiben vom 25.08.2006; s. Anlage 1)
    1.2. der Stadt Frankfurt am Main (Schreiben vom 07.08.2006; s. Anlage 2)
    1.3. der Stadt Mühlheim am Main (Schreiben vom 22.08.2006; s. Anlage 3)
    1.4. der Rechtsanwaltskanzlei Müller-Gebel im Namen und Auftrag einer
           Anwohnerin (Schreiben vom 23.08.2006; s. Anlage 4)

    bleiben aus den in der Begründung zu 1.1. bis 1.4. dargelegten Gründen
    unberücksichtigt,

2. abgegebene Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt
    (Schreiben vom 21.08.2006; s. Anlage 5) wird, wie in der Begründung
    zu 2. dargestellt, teilweise berücksichtigt.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 15.05.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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