Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 10. Mai 2007

 

 

15.      Umlegung Hafen Offenbach, Mainviertel Anordnung der Umlegung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 131/07 vom 25.04.2007, DS I (A) 151
Az: 000-0002-01/0966#1257/2007


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE. wie folgt:

1. Für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet innerhalb des Geltungs-
    bereiches des sich im Aufstellungsverfahren befindlichen Bebauungsplanes
    563 A wird nach § 46 Abs.1 BauGB die Umlegung angeordnet.

2. Der Magistrat wird mit der Durchführung der Umlegung (§§ 47 ff. BauGB)
    beauftragt.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 15.05.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung