Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 10. Mai 2007
4.a Absichtserklärung des Regionalen Dialogforums (RDF) zum Anti-Lärm-Pakt
Dringlichkeitsantrag CDU, SPD, B´90/Die Grünen, FDP und FWG vom 10.05.2007, DS I (A) 153
Az: 000-0002-01/0972#1266/2007
Beschlusslage:
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:
1.) Die Stadt Offenbach bekräftigt ihre ablehnende Haltung zur von der Fraport
AG beantragten Ausbauvariante Nordwestbahn. Die Stadtverordneten-
versammlung begrüßt und unterstützt die klare Haltung des Magistrats in den
Gesprächen im Regionalen Dialogforum zum so genannten Anti-Lärm-Pakt.
2.) Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt die Position Offenbachs, dass
es ohne substanzielle Lärmminderung über Offenbach weder zu einem
Klageverzicht der Stadt Offenbach noch zu einer Rücknahme der
Einwendungen im Planfeststellungsverfahren kommen kann.
3.) Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung darüber
Bericht zu erstatten, mit welchen konkreten Maßnahmen, über welchen
Zeitraum und in welchem Ausmaß für Offenbach durch aktiven Schallschutz
eine spürbare Entlastung von Fluglärm zu erreichen ist. Dabei sind auch
solche Maßnahmen darzulegen, die von Fraport, der DFS, den
Fluggesellschaften und den zuständigen Landes- und Bundesbehörden
unterstützt werden.
4.) Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Fraport AG, die
Landesregierung und die Fluglinien auf, schon jetzt alle derzeit möglichen
und sinnvollen Maßnahmen zur Verminderung des Fluglärms über Offenbach
umzusetzen.
5.) Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die Arbeit von Stadtrat Paul-
Gerhard Weiß in der seit einem Jahr bestehenden Arbeitsgruppe zum Anti-
Lärm-Pakt und fordert ihn auf, auch nach dem 11.5.2007 mit seinem
Fachwissen und der besonderen Erfahrung der Betroffenheit Offenbachs
weiterhin konsequent für die Region und die Bürgerinnen und Bürger der
Stadt eine Verminderung des Fluglärms zu erreichen.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 15.05.2007
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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