Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 19.12.2007

Eing. Dat. 06.12.2007

 

Nr. 153/42

 

Dez.: IV (Amt 69)

 

 

Absichtserklärung des Regionalen Dialogforums (RDF) zum Anti-Lärm-Pakt

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10.05.2007, DS I (A) 153
dazu: Magistratsvorlage Nr. 440/07 vom 05.12.2007


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 10.05.2007 folgenden Beschluss gefasst:

 

1.) Die Stadt Offenbach bekräftigt ihre ablehnende Haltung zur von der Fraport
     AG beantragten Ausbauvariante Nordwestbahn. Die Stadtverordneten-
     versammlung begrüßt und unterstützt die klare Haltung des Magistrats in den
     Gesprächen im Regionalen Dialogforum zum so genannten Anti-Lärm-Pakt.

2.) Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt die Position Offenbachs, dass
     es ohne substanzielle Lärmminderung über Offenbach weder zu einem
     Klageverzicht der Stadt Offenbach noch zu einer Rücknahme der
     Einwendungen im Planfeststellungsverfahren kommen kann.

3.) Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung darüber
     Bericht zu erstatten, mit welchen konkreten Maßnahmen, über welchen
     Zeitraum und in welchem Ausmaß für Offenbach durch aktiven Schallschutz
     eine spürbare Entlastung von Fluglärm zu erreichen ist. Dabei sind auch
     solche Maßnahmen darzulegen, die von Fraport, der DFS, den
     Fluggesellschaften und den zuständigen Landes- und Bundesbehörden
     unterstützt werden.

4.) Die Stadtverordnetenversammlung fordert die Fraport AG, die
     Landesregierung und die Fluglinien auf, schon jetzt alle derzeit möglichen
     und sinnvollen Maßnahmen zur Verminderung des Fluglärms über Offenbach
     umzusetzen.

5.) Die Stadtverordnetenversammlung unterstützt die Arbeit von Stadtrat Paul-
     Gerhard Weiß in der seit einem Jahr bestehenden Arbeitsgruppe zum Anti-
     Lärm-Pakt und fordert ihn auf, auch nach dem 11.5.2007 mit seinem
     Fachwissen und der besonderen Erfahrung der Betroffenheit Offenbachs
     weiterhin konsequent für die Region und die Bürgerinnen und Bürger der
     Stadt eine Verminderung des Fluglärms zu erreichen.


 

 

Hierzu (Ziffer 3) berichtet der Magistrat wie folgt:

 

1.            Zunächst sind einige Vorbemerkungen erforderlich:

 

·                    Der Magistrat erinnert daran, dass zum Zeitpunkt der Beschlussfassung seitens einiger im RDF tatsächlich die Absicht bestand, einen Anti-Lärm-Pakt abzuschließen, der einen Klageverzicht und die Rücknahme der Einwendungen einerseits und im Gegenzug die Verpflichtung zu konkreten aktiven Fluglärmschutzmaßnahmen andererseits enthalten sollte. Diese Absicht wurde aufgegeben.

 

·                    Das zuletzt im RDF am 14.09.2007 von Prof. Wörner als Vorsitzendem des RDF vorgelegte Anti-Lärm-Paket unterscheidet sich von dem Vorgehen im Frühjahr 2007 grundsätzlich:

 

-       es ist nicht mehr von einem Pakt, also einem vertragsähnlichen Gebilde (und somit nicht mehr von kommunalen (Vor)leistungen) die Rede, auch der Inhalt hat sich mehrfach geändert;

-       die zusammenfassende Darstellung mit Stand vom 03.09.07 enthält zwölf Punkte:

1.    Einführung eines Lärmindex.

2.    Senkung des Lärmindexes um 10 Prozent.

3.    Deckelung des Lärms.

4.    Zukunftsplan leiser Flughafen.

5.    Reduktion der Lärmbelastung in der Zeit zwischen 22 und 23 Uhr sowie zwischen 5 und 6 Uhr.

6.    Keine Ausnahmen vom Nachtflugverbot ohne Garantie der Lärmminderung für die gesamten 24 Stunden eines Tages.

7.    Erhalt der Substanz des Nachtflugverbotes.

8.    Passiver Schallschutz über das gesetzlich erforderliche hinaus.

9.    Aufkauf und Entschädigung bei besonders lärmbelasteten Immobilien.

10. Einführung eines Regionalfonds.

11. Forum Flughafen und Region.

12. Umwelt- und Nachbarschaftshaus.

 

-       zum Punkt 4: Zukunftsplan leiser Flughafen, wurden folgende aktive Lärmschutzmaßnahmen vorgeschlagen:

a)    Erhöhung Anfluggleitwinkel auf zunächst 3,2 Grad;

b)    Anhebung Rückenwindkomponente auf 7 Knoten;

c)    lärmoptimierte An- und Abflugverfahren (u.a. modifizierter Offset-approach / Curved Approach in der Nacht);

d)    Erweiterung und Optimierung CDA;

e)    nächtliche Beschränkung Probeläufe …;

f)     weitere Reduktion Bodenlärm;

g)    Optimierung an bestehender Flotten (Emissionsverhalten);

h)    Umstellung des Flottenmixes auf lärmärmere Flugzeuge.

 

·                     Die Stadt Offenbach hat den Anti-Lärm-Pak(e)t abgelehnt[1]. Dafür waren i. W. folgende Gründe maßgebend:

 

-       Der Anti-Lärm-Pakt steht im Widerspruch zu den Ergebnissen der Mediation.

-       Die vorlegten Entlastungsmaßnahmen sind in keiner Weise verbindlich und im verfügenden Teil zum Planfeststellungs-beschluss nicht verankerbar.

-       Die vorgeschlagenen Maßnahmen orientieren sich nicht am Möglichen, sondern an den Grenzen des Planfeststellungsverfahrens (keine erneute Offenlage).

-       Die Auswirkungen der Maßnahmen in zeitlicher und räumlicher Hinsicht sind bislang nicht dargestellt worden; nach Einschätzung der Stadt Offenbach sind sie für Offenbach nicht substanziell (es war nicht auszuschließen, dass es im Bereich oberhalb von 57dB(A) sogar zu einer Erhöhung der Zahl der Betroffenen – also auch in OF – kommt).

-       Die geringe Entlastungswirkung und die geringfügige Verbesserung beim passiven Lärmschutz in Offenbach sind nicht in der Lage, die erheblichen negativen Belastungen durch die NW-Bahn im Stadtgebiet zu kompensieren.

-       Die vorgeschlagenen Nachtflugregelungen setzen nicht am Bestand an, vernachlässigen weiterhin die gesetzlichen Nachtstundenregelung von 22:00 bis 06:00 und die lärmmedizinische nachgewiesenen wichtigen Randstunden von 19:00 bis 22:00 und 06:00 bis 08:00 sowie das Wochenende; im Gegenteil wird die „Mediationsnacht“ und deren Ausnahmen weiter aufgeweicht.

-       Lärmsensible Bevölkerungsgruppen, lärmsensible Einrichtungen sowie Erholungsflächen werden in keiner Weise berücksichtigt.

-       Sanktionen bei Nicht-Einhaltung der vorgeschlagenen Regelungen waren nicht enthalten.

 

·                     Vom Vorsitzenden des RDF, Prof. Wörner, wurde in der Öffentlichkeit nach der Sitzung vom 14.09.07 interessengeleitet ein falsches Bild gegenüber der Öffentlichkeit, dem HMWVL, dem Hess. Landtag, der Landesregierung und dem Bundesverkehrsministerium gezeichnet: Es wurde der Eindruck erzeugt, als habe eine breite Mehrheit dem Anti-Lärm-Pak(e)t zugestimmt (20 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen; 3 Enthaltungen; 4 Nicht-Teilnahmen an der Abstimmung). Tatsache ist, dass über das Anti-Lärm-Pak(e)t gar nicht abgestimmt wurde, sondern lediglich ein „Meinungsbild“ hergestellt wurde, ob das Anti-Lärm-Pakt -Konzept begrüßt würde. – Ferner wurden auch subjektive Einschätzungen von Prof. Wörner (im Text kursiv gestellt) unverändert an das HMWVL und die Fraktionsvorsitzenden im Hess. Landtag weitergeleitet.

 

2.    Eine neue Stufe der Debatte um die aktive Lärmschutzmaßnahme „Nachtflugverbot“ wurde nach der Veröffentlichung des Schriftwechsels HMWVL / Bundesverkehrsministerium und die nachfolgenden Erklärungen erreicht. Während im „Wörner-ALP“ noch von max. 15 Nachtflügen in der Zeit von 23:00 bis 06:00 die Rede war, hat MP Koch begrenzte Ausnahmeregelungen für Frachtflüge ins Gespräch gebracht, die Lufthansa AG gleich den Bedarf von 41 Flügen in dieser Zeit für 2020 angemeldet und das Bundesverkehrsministerium die Prüfung nationaler Interessen dann geltend gemacht, wenn es zu einem absoluten Nachtflugverbot kommen sollte.

Die Stadt Offenbach hat im gesamten Verfahren immer wieder auf die juristisch „wacklige“ Konstruktion des beantragten Nachtflugverbots hingewiesen, von daher eine Auswirkungsanalyse ohne Nachtflugverbot eingefordert und die „Löchrigkeit“ der von der Fraport AG beantragten Regelung aufgezeigt (im Ergebnis: der Antrag der Fraport AG führt insbesondere mit den Verspätungen und Verfrühungen zu einer Verdoppelung von Nachtflügen in der gesetzlich geschützten Nachtzeit von 22:00 bis 06:00 gegenüber den Nachtflügen, die in der Mediation als bereits unzumutbar und zum Handeln zwingend bezeichnet wurden).

 

  1. Der Magistrat erinnert an den Stv.-Beschl. vom 16.06.2005 (I (A) 853) zum aktiven (Flug-)lärmschutz für Offenbach. Der Mag. hat mit Beschl. 045/06 vom 15.02.2006 (ausgegeben in der Stv.-Vers. am 21.02.06 – II (A) 853/157) geantwortet. In dieser Antwort des Mag. sind zahlreiche Maßnahmen des aktiven Fluglärmschutzes aufgelistet, ihre Auswirkung in Bezug auf Offenbach dargestellt, Realisierungseinschätzungen getroffen und Kooperationsmöglichkeiten aufgezählt worden.

Auf diesen ausführlichen Bericht wird ausdrücklich verwiesen.

 

  1. Über die dortigen Ausführungen hinaus ergeben sich aus Sicht des Magistrats folgende Ergänzungen bzw. Aktualisierungen:

 

4.1       Standortalternativen / -varianten

 

Die weiteren Mehrbelastungen durch den Ausbau entstehen durch die Standortfestlegung auf die NW-Bahn. Die Stadt OF hat im gesamten Verfahren immer wieder Standortalternativen (anderer Standort / Satellitenstandorte / Flughafensysteme) ins Spiel gebracht. Es liegt auf der Hand, dass hier die für Offenbach eigentlich wirksame aktive Schallschutzmaßnahme zu suchen ist.

Ebenso könnten am jetzigen Standort dann aktive Lärmschutz-maßnahmen umgesetzt werden, wenn über konvergierende Bahnen (nach dem Beispiel Flughafen Amsterdam-Shipool) eine massive Lärmverteilung in der Region vorgenommen werden könnte mit der Festschreibung sektoraler (räumlicher und zeitlicher) Lärmkontingente.

 

4.2       Ausgestaltung des Nachtflugverbots / Wochenende

 

Im Gegensatz zur Mediationsnacht (23:00 – 05:00) bezogen sich die Forderungen der Stadt OF stets auf die gesetzliche Nachtzeit (22:00 – 06:00). Die Mediation hatte jedoch auch Forderungen über wichtige Randstunden (19:00 – 22:00 und 06:00 – 08:00) erstellt. Auch der für die Stadt OF eingeschaltete Lärmwirkungsforscher Dr. Maschke hat für diese wichtigen Randstunden sowie für das „erholsame Wochenende“ lärmmedizinisch begründete Forderungen erstellt, deren Umsetzung für Offenbach Lärmentlastungen bedeuten würden.

 

4.3       Offset-Verfahren / Curved Approach

 

In Bezug auf die Hauptlärmbelastung in Offenbach ist die Westbetriebsrichtung 25 (Landungen über Offenbach aus Osten) besonders wichtig. Beide Verfahren bieten hierfür die Möglichkeiten, durch späteres Aufsetzen auf den ILS-Landestrahl zu erheblichen Entlastungen über OF zu führen. Bei einer detaillierten Betrachtung der Potenziale sind die unterschiedlichen Betriebsbelastungen einzubeziehen, um zumindest in den Zeiten außerhalb der Betriebsspitzen die Möglichkeiten auszuschöpfen.

 

4.4       Bewegungskontigentierung

 

Eine wirkungsvolle aktive Schallschutzmaßnahme liegt in einer Bewegungskontigentierung. Natürlich entlastend für Offenbach nur dann, wenn diese weit unterhalb der techn. Planbaren Kapazität von ca. 900.000 Flugbewegungen/a (im Ausbaufall) angesetzt wird. Die konkrete Grenze wäre hier jeweils nach der Kombination mit anderen aktiven Lärmschutzmaßnahmen zu ermitteln.

 

4.4       Verlegen der Startschwelle

 

In der früheren Betrachtung aktiver Lärmschutzmaßnahmen wurde bereits die Verlegung der Landeschwelle diskutiert (vgl. dort 2.1.2 –B). Für den Startbetrieb über Offenbach würde die Verlegung der Startschwelle nach innen ebenso eine leichte Entlastung bringen, da die Überflughöhe angehoben würde.

 

4.5       Ausschluss bestimmter lauter Flugzeugmuster

 

Es ist auffällig, dass bestimmte Flugzeugmuster besonders laut sind. Der Ausschluss dieser Flugzeuge, insbesondere für lärmsensible Zeiten, würde ebenfalls zu einer geringfügigen Lärmentlastung führen.

 

  1. aktuelles Fazit für Offenbach

 

Bereits in der DS II (A) 853/157 von 2006 wurde im Gesamtfazit festgestellt, dass größere lärmentlastende Maßnahmen für die Region und insbesondere für Offenbach möglich sind. Dieses Fazit kann aktuell bestätigt werden. Dazu bedarf es einiger „mutiger“ Maßnahmen, insbesondere im Hinblick auf das Ausbauvorhaben. Mutiger Maßnahmen, die in ihrer Wirkung über den Rahmen des „Anti-Lärm-Paktes“ weit hinausgehen, wenn sie nicht nur als „Placebo“ angesehen werden sollen. Hierfür ist weiterhin die aktive Unterstützung der auf der Luftverkehrsseite tätigen (Fraport AG, HMWVL, BMVBW, DFS, Luftverkehrslinien, etc.) erforderlich

Im Hinblick auf die bestehende Situation ist allerdings das Engagement für jede Entlastungsmaßnahme weiterhin sinnvoll.



[1] Im Übrigen hat auch die Fraport AG und die Luftverkehrsseite dem Papier nicht zugestimmt. Vielfach wurde das von Prof. Wörner vorgelegte Anti-Lärm-Pak(e)t lediglich als „Basispapier“ bezeichnet.