Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2007
11. Erneuerung der Straßenentwässerung in der Ziegelstraße
von Großer Biergrund bis Karlstraße
hier: Einstufung gemäß § 5 Abs. 1f) Ziff. 1 der Straßenbeitragssatzung der
Stadt Offenbach am Main (StrBS)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 166/07 vom 23.05.2007, DS I (A) 159
Az: 000-0002-01/0980#1274/2007
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt bei Stimmenthaltung der Stv.-Fraktion REP wie folgt:
Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17.03.1970 (GVBI. l S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.10.2001 (GVBI. l, S. 434), in Verbindung mit § 5 Abs. 1f) Ziff. 1 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 wird für die Erneuerung der Straßenentwässerung die Ziegelstraße von Großer Biergrund bis Karlstraße als überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt 25% der beitragsfähigen Herstellungskosten.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 02.07.2007
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung