Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 13.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2007
12. Nachhaltige Papierverwendung in der Stadt Offenbach
Antrag SPD, B`90/Die Grünen und FDP vom 02.05.2007, DS I (A) 161
Az: 000-0002-01/0982#1276/2007
Änderungsantrag CDU vom 20.06.2007, DS I (A) 161/1
Az: 000-0002-01/0982#1296/2007
Beschlusslage:
DS I (A) 161
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. In der Offenbacher Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben und Einrichtungen
(Schulen, Kitas u.a.) wird künftig für die interne und externe Kommunikation
Recyclingpapier verwendet (Qualitätssiegel „Blauer Engel“). In den Betrieben
mit städtischer Beteiligung ist von den Vertreterinnen und Vertretern der Stadt
Offenbach in den entsprechenden Gremien darauf hinzuwirken, ebenso zu
verfahren.
2. Neben dem Gebrauch von Ressourcen schonendem Recyclingpapier in allen
Teilen der öffentlichen Verwaltung Offenbachs ist der Verbrauch von Papier
zu optimieren. Die generelle Verwendung von Vorder- und Rückseite bei
mehrseitigen Drucksachen trägt zur Reduktion des Materialverbrauchs und
zur Senkung der Kosten erheblich bei.
3. Alle gedruckten Unterlagen, wie z.B. Drucksachen samt Anlagen, Berichte
und sonstige Texte, die an die Stadtverordneten und den Magistrat
weitergereicht werden, werden künftig auf Recyclingpapier herausgegeben.
Bei mehrseitigen Drucksachen ist immer die Vorder- und Rückseite zu
verwenden.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 161/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit den „Stadtnahen Betrieben“ zu prüfen und zu berichten, ob sich Recyclingpapier (Qualitätssiegel „Blauer Engel“) zur Nutzung in den hier betriebenen Druckern, Kopiergeräten und Faxgeräten eignet.
DS I (A) 161 redaktionelle Änderung von Punkt 3 durch die antragstellenden Fraktionen
3. Alle gedruckten Unterlagen, wie z.B. Drucksachen samt Anlagen, Berichte
und sonstige Texte, die an die Stadtverordneten und den Magistrat
weitergereicht werden, werden künftig auf Recyclingpapier herausgegeben.
Bei mehrseitigen Drucksachen ist immer die Vorder- und Rückseite zu
verwenden.
1. In der Offenbacher Stadtverwaltung, den Eigenbetrieben und Einrichtungen
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 02.07.2007
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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