Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2007
6. Fortsetzung des "Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis
Offenbach" (ZWO) -Vertrages
Antrag DIE LINKE. vom 07.06.2007, DS I (A) 164
Az: 000-0002-01/0985#1279/2007
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 21.08.2007,
DS I (A) 164/1
Az: 000-0002-01/0985#1330/2007
Änderungsantrag DIE LINKE vom 29.08.2007 164/2
Az: 000-0002-01/0985#1332/2007
Beschlusslage:
DS I (A) 164/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die kürzlich erfolgte Senkung des
Trinkwasserpreises und sieht sie als Beleg für eine ökonomisch erfolgreiche
ortsnahe Förderung qualitativ hochwertigen Trinkwassers durch den
Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO).
2. Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihre Absicht, den
Zusammenschluss von Stadt und Kreis Offenbach im ZWO auch künftig
fortzusetzen und zu stärken.
3. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Anstrengungen des
Magistrats und der städtischen Vertreter in den Gremien des ZWO den
wirtschaftlichen Erfolg des ZWO (z.B. durch Öffnung für neue Mitglieder) zu
stärken und die derzeitige Qualität des Trinkwassers durch konsequente
Einhaltung der Abnahmeverpflichtung gegenüber dem ZWO zu sichern.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 164/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die kürzlich erfolgte Senkung des
Trinkwasserpreises und sieht sie als Beleg für eine ökonomisch erfolgreiche
ortsnahe Förderung qualitativ hochwertigen Trinkwassers durch den
Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO).
2. Die Stadtverordnetenversammlung bekräftigt ihre Absicht, den
Zusammenschluss von Stadt und Kreis Offenbach im ZWO auch künftig
fortzusetzen und zu stärken.
3. Die Stadtverordnetenversammlung begrüßt die Anstrengungen des
Magistrats und der städtischen Vertreter in den Gremien des ZWO den
wirtschaftlichen Erfolg des ZWO (z.B. durch Öffnung für neue Mitglieder) zu
stärken und die derzeitige Qualität des Trinkwassers durch konsequente
Einhaltung der Abnahmeverpflichtung gegenüber dem ZWO zu sichern.
DS I (A) 164/2
Durch Annahme der DS I (A) 164/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende
DS I (A) 164/2
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Damit die Bürger der Stadt Offenbach auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten eine Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu kostengünstigen Bezugspreisen erhalten, wird der Magistrat aufgefordert, den Vertrag auf Grundlage der Satzung (zuletzt geändert am 29.06.1994) des Zweckverbandes Wasser Offenbach (ZWO) zu erneuern und damit den Fortbestand des Zweckverbandes zu sichern auf 30 Jahre.
Die Verhandlungen mit den Vertragspartnern - also dem Kreis Offenbach und den Gemeinden des Kreises - über eine Verlängerung der Zusammenarbeit im Zweckverband Wasser sollen dabei vom Magistrat der Stadt Offenbach mit dem Ziel der Fortschreibung des Vertrages für die nächsten 30 Jahre geführt werden.
Zudem wird der Magistrat beauftragt, mittels Vertragsergänzung den durch die Stadt mit der Wasserverteilung beauftragten Dritten zum ausschließlichen Bezug des Wassers vom Zweckverband Wasser Offenbach zu verpflichten. Diese Verpflichtung soll ebenfalls für die Dauer von 30 Jahren gelten.
DS I (A) 164
Durch Annahme der DS I (A) 164/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 164
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Damit die Bürger der Stadt Offenbach auch in den kommenden Jahren und Jahrzehnten eine Versorgung mit qualitativ hochwertigem Trinkwasser zu kostengünstigen Bezugspreisen erhalten, wird der Magistrat aufgefordert, den langjährigen, inzwischen abgelaufenen Vertrag des Zweckverbandes Wasser Offenbach (ZWO) zu erneuern und damit den Fortbestand des Zweckverbandes zu sichern.
Die Verhandlungen mit den Vertragspartnern - also dem Kreis Offenbach und den Gemeinden des Kreises - über eine Verlängerung der Zusammenarbeit im Zweckverband Wasser sollen dabei vom Magistrat der Stadt Offenbach mit dem Ziel der Fortschreibung des Vertrages für die nächsten 25 Jahre geführt werden.
Zudem wird der Magistrat beauftragt, mittels Vertragsergänzung den durch die Stadt mit der Wasserverteilung beauftragten Dritten zum ausschließlichen Bezug des Wassers vom Zweckverband Wasser Offenbach zu verpflichten. Diese Verpflichtung soll ebenfalls für die Dauer von 25 Jahren gelten.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 03.09.2007
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung