Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2007



17.      Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 627 mit der Bezeichnung "Senefelderstraße / Christian-Pleß-Straße"
Antrag Magistratsvorlage Nr. 190/07 vom 13.06.2007, DS I (A) 166
Az: 000-0002-01/0987#1281/2007
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 27.06.2007,
DS I (A) 166/1
Az: 000-0002-01/0987#1301/2007


Beschlusslage:

DS I (A) 166 und 166/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, zwischen Senefelderstraße, Christian-PIeß-, Wald- und Gustav-Adolf-Straße ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Offenbach, Flur 21, Nr. 212/10 und 212/11.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

Die im städtebaulichen Ideenwettbewerb zur Umstrukturierung des B-Plan - Gebiets ausgewählten Wettbewerbsergebnisse werden im Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen (UPB) vorgestellt.

Der Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen wird bei der Erarbeitung des
Integrierten Handlungskonzepts (städtebaulicher Rahmenplan) frühzeitig beteiligt.

Die Anlage (Kartenauszug) ist Bestandteil des Originalprotokolls.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 166/1
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die im städtebaulichen Ideenwettbewerb zur Umstrukturierung des
    B-Plan - Gebiets ausgewählten Wettbewerbsergebnisse werden im
    Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen (UPB) vorgestellt.

2. Der Ausschuss Umwelt, Planen, Bauen wird bei der Erarbeitung des
    Integrierten Handlungskonzepts (städtebaulicher Rahmenplan) frühzeitig beteiligt.



DS I (A) 166
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, zwischen Senefelderstraße, Christian-PIeß-, Wald- und Gustav-Adolf-Straße ist ein Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufzustellen.

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Offenbach, Flur 21, Nr. 212/10 und 212/11.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.07.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung