Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 10.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 14.06.2007
Eing. Dat. 14.06.2007
Nr. 170
Dez.: I (Amt 60 und Amt 62)
Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 129 (Bieber-Waldhof: Südwestliche Ecke des Bebauungsplanes zwischen Seligenstädter Straße und der angrenzenden Bebauung an der Goldbergstraße)
Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 198/07 vom 13.06.2007, DS I (A) 170
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Nach § 1 Abs. 8 BauGB gelten die Vorschriften des Baugesetzbuches für die Aufstellung eines Bebauungsplanes auch für die Aufhebung. Die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 129 ist mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 22.03.2007 (Antrag Magistratsvorlage Nr. 063/07 vom 07.03.2007, DS l (A) 136
Az: 000-0002-01 /0951#1229/2007) eingeleitet worden.
Nach Billigung der Begründung können die nächsten Verfahrensschritte (Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB) durchgeführt werden.
Anlagen:
1. Ausschnitt aus Bebauungsplan und Stadtgrundkarte (unmaßstäbliche Verkleinerung)
2. Begründung mit Umweltbericht
Verteiler:
15 x HFB
15 x UPB
7 x Fraktionen
2 x Büro
1 x Vertreterin MUT
1 x Stv. Frau Silvestro
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