Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 19.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2007



21.      Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 129 (Bieber-Waldhof: Südwestliche Ecke des Bebauungsplanes zwischen Seligenstädter Straße und der angrenzenden Bebauung an der Goldbergstraße)
Öffentliche Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 198/07 vom 13.06.2007, DS I (A) 170
Az: 000-0002-01/0991#1285/2007


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der am 01.06.1979 rechtsverbindlich gewordene Bebauungsplan Nr. 129 wird
    für den Bereich der Grundstücke mit der Katasterbezeichnung Gemarkung
    Bieber, Flur 6 Flurstücke Nr. 1091/1, 1091/4 und Flur 13 Flurstücke Nr.
    227/13, 227/14 und 227/1 aufgehoben. Er ist im Rahmen des
    Aufhebungsverfahrens gemäß § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

2. Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2) wird zum Zwecke der
    öffentlichen Auslegung  gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt.





Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.07.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

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