Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 28. Juni 2007
29. Mindestlohn in Offenbach
Antrag DIE LINKE. vom 14.06.2007, DS I (A) 178
Az: 000-0002-01/1001#1295/2007
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass in der Bundesrepublik Deutschland gesetzliche Mindestlöhne eingeführt werden.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
Herr Stv. Peter Schneider (B´90/Die Grünen) beantragt im Namen seiner Fraktion getrennte Abstimmung über Absatz 1 und die Absätze 2 bis 4.
DS I (A) 178 Absatz 1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
Die Stadtverordnetenversammlung spricht sich dafür aus, dass in der Bundesrepublik Deutschland gesetzliche Mindestlöhne eingeführt werden.
DS I (A) 178 Absatz 2 - 4
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:
Der Mindestlohn von 8,00 Euro brutto pro Stunde darf nicht unterschritten werden.
Der Magistrat der Stadt Offenbach hat dafür Sorge zu tragen, dass in der Stadtverwaltung und bei Unternehmen, an denen die Stadt Offenbach beteiligt ist, ein Mindestbruttolohn von 8,00 Euro pro Stunde gezahlt wird.
Der Magistrat soll Möglichkeiten prüfen, im Rahmen der städtischen Auftragsvergabe nur an solche Firmen Aufträge zu vergeben, deren Bruttostundenlöhne 8,00 Euro nicht unterschreiten.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 23.06.2006
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung