Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2007

 

 

9.  Berufliche Schulen Erweiterung der drei beruflichen Schulen
der Stadt Offenbach im Vollzeit- und Teilzeitbereich

Antrag Magistratsvorlage Nr. 240/07 vom 27.06.2007, DS I (A) 181
Az: 000-0002-01/1004#1308/2007


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Erweiterung der von den 3 beruflichen Schulen der Stadt Offenbach beantragten Vollzeit- und Teilzeitangebote wird gem. den §§ 14 und 43 Hessisches Schulgesetz
zuge
stimmt.

Im Einzelnen handelt es sich um:


Schule

Schulform mit bisherigem Schwerpunkt

Erweitert um Schwerpunkt

Gewerblich-technische Schulen

Zweijährige Fachschule Technik:

 

- Allgemeiner Maschinenbau

 

- Fertigungstechnik

 

- Automatisierungstechnik

 

 

- Luft- und Raumfahrttechnik (Schulversuch)

 

- Mechatroniker Teilzeit (Schulversuch)

 

- Fachbereich Wirtschaft:                                                               Fachrichtung Betriebswirtschaft               in Kooperation mit der Theodor-Heuss-Schule

 

 

 

Theodor-Heuss-Schule

Berufliches Gymnasium:

 

-Wirtschaft

 

 

- Gesundheit

 

- Biotechnik

Zweijährige höhere Berufsfachschule (Assistenten):

 

- Fremdsprachensekretariat

 

- Informationsverarbeitung - Fachrichtung Wirtschaft

 

 

- Bürotechnik

 

 

 

Käthe-Kollwitz-Schule

Fachoberschule:

 

- Sozialwesen (Form B)

 

- Textil (Form A und B)

 

 

- Sozialwesen (Form A)

 

- Ernährung und Hauswirtschaft

 (Form B)

Zweijährige Berufsfachschule:

 

- sozialpädagogische und sozialpflegerische Berufsrichtung

 

- medizinische und kranken-pflegerischer Berufsrichtung

 

 

-Textiltechnik

Einjährige Berufsfachschule:

 

- Ernährung und Hauswirtschaft

 

 

- Design (Schulversuch)

 

 

 

Käthe-Kollwitz-Schule

 

 

und/oder

Fachoberschule:

- Gesundheit (Form A und B)

Theodor-Heuss-Schule

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 31.08.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung