Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 10.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2007

 

 

17.      Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 622 mit der Bezeichnung "Offenbach östliche Innenstadt - zwischen Main-, Au- und Arthur-Zitscher-Straße"
Antrag Magistratsvorlage Nr. 270/07 vom 15.08.2007, DS I (A) 189
Az: 000-0002-01/1011#1315/2007


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 23, zwischen Austraße, Hermann-Steinhäuser-Straße, Arthur-Zitscher-Straße und Mainstraße ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Offenbach, Flur 23, Nr. 266/1, 267-268, 269/1, 270/1, 271 bis 279, 280/1, 281 bis 284, 285/1, 285/2, 287/1, 290/1, 291, 292/1, 293, 294/2 und 295/5 sowie die Straßenparzellen von Austraße, Mainstraße und Arthur-Zitscher-Straße, je teilweise.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.

Die Anlage (Kartenauszug) ist Bestandteil des Originalprotokolls.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 03.09.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

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