Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2007

 

 

18.      Stadtumbau in Hessen: Integriertes Handlungskonzept für das Stadtumbaugebiet am südlichen Innenstadtrand ("Senefelderquartier")
hier: Grundsatzbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 273/07 vom 15.08.2007, DS I (A) 190
Az: 000-0002-01/1012#1316/2007


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1.   Der von Sprendlinger Land-, Bismarck- und Waldstraße sowie dem
      Anlagenring umgrenzte Stadtraum am südlichen Innenstadtrand wird als
      Stadtumbaugebiet gemäß § 171 b BauGB beschlossen und erhält den
      Arbeitstitel „Senefelderquartier".

      Die exakte Umgrenzung des Geltungsbereiches ist in Anlage 1 zu diesem
      Beschluss („Lageplan") parzellenscharf dargestellt.

2.   Die Entwicklungsziele für das Stadtumbaugebiet und die zur Erreichung
      dieser Ziele umzusetzenden städtebaulichen Maßnahmen werden im
      „Integrierten Handlungskonzept" für das Stadtumbaugebiet zusammen-
      gefasst und dem Zuschussgeber (Hessisches Ministerium für Wirtschaft,
      Verkehr und Landesentwicklung (HMWVL)) zum 01.10.2007 vorgelegt.

2.1 Entwicklungsziel für das Stadtumbaugebiet ist die dauerhafte Sicherung der
      Funktion dieses Raums im Stadtgefüge als

         •     Bestandteil der Innenstadt, d.h. als Wohnstandort in einer durch die
               Nutzung als Misch-, bzw. Wohngebiet (= MI / WB / WA gemäß
               Baunutzungsverordnung) geprägten, identitätsstiftenden
               gründerzeitlichen gebauten Umgebung sowie als

         •  stadträumliches Bindeglied zwischen Stadtzentrum und den südlichen
            Stadtteilen, d.h. als belebter, funktional und gestalterisch vermittelnder
            Stadtraum mit den Standortqualitäten der Innenstadtrandlage.

      Die sich daraus entwickelnden Unterziele sind in Anlage 2 („Ziel- und
      Maßnahmekatalog", Teil A) aufgeführt und Bestandteil der Beschluss-
      fassung.


2.2 Die aus diesen Entwicklungszielen abgeleiteten städtebaulichen
      Maßnahmen sind in Anlage 2 („Ziel- und Maßnahmenkatalog", Teil B)
      aufgeführt und Bestandteil der Beschlussfassung.

      Sie sind den jährlich zu stellenden Förderanträgen des Programms
      „Stadtumbau in Hessen" zugrunde zu legen.

3.   Die erforderlichen Mittel zur Umsetzung der o.g. Maßnahmen im 10jährigen
      Förderzeitraum werden auf ca. 12 Mio € mit einem städtischen Eigenanteil
      von voraussichtlich ca. 30 %, d. h. ca. 3,6 Mio €, geschätzt. Dies ist in der
      mittelfristigen Finanzplanung der Stadt Offenbach a.M. durch die Einstellung
      von Haushaltsmitteln zu berücksichtigen.

      Für die Einzelmaßnahmen ist jeweils ein Beschluss der Stadtverordneten-
      versammlung einzuholen.

4.   Das Integrierte Handlungskonzept wird den Bürgern durch geeignete Mittel
      der Öffentlichkeitsarbeit vorgestellt. Die vom Zuschussgeber geforderte
      Partizipation der Bürger erfolgt in den jeweiligen Teilprojekten (Einzelmaß-
      nahmen) des Handlungskonzepts.

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 03.09.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung