Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2007

 

 

21.      Ausgleichskonzeption Offenbach - Konzeption zur Erfüllung der naturschutz- und baurechtlichen Ausgleichsverpflichtungen bei Eingriffen in Natur und Landschaft -
Antrag Magistratsvorlage Nr. 283/07 vom 15.08.2007, DS I (A) 193
Az: 000-0002-01/1018#1322/2007


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Die Ausgleichskonzeption Offenbach (Anlage 1) wird als Handlungs-
    grundlage für die Erfüllung der naturschutz- und baurechtlichen
    Ausgleichsverpflichtungen in der Stadt Offenbach beschlossen.

2. Die Umsetzung der Ausgleichskonzeption Offenbach (vgl. Punkt 1)
    erfolgt im gesamten Stadtgebiet Offenbach. Im Pilotgebiet Bürgel-
    Rumpenheimer Mainbogen soll auf der Basis der Freiraumkonzeption
    (vgl. Mag.-Beschlüsse 406 / 04 und 251 / 06) begonnen werden.

3. Die Umsetzung erfolgt unter Federführung des Amtes für Umwelt, Energie
    und Mobilität und umfasst:

      3.1 Die Bevorratung eines Ausgleichsflächenpools durch aktives
            Flächenmanagement.

      3.2 Die Planung, Durchführung und Pflege von Ökokontomaßnahmen.

      3.3 Einzelmaßnahmen werden separat beschlossen.

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 03.09.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung