Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 11.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2007

 

 

22.      Anteilige Übernahme von Elternbeiträgen zu den Essenskosten in Kindertagesstätten im Rahmen des § 90 SGB VIII
Antrag Magistratsvorlage Nr. 284/07 vom 15.08.2007, DS I (A) 194
Az: 000-0002-01/1019#1323/2007


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig unter Beachtung der Protokollnotiz wie folgt:

1. Die Elternbeiträge für das Mittagessen in den Kindertagesstätten werden ab
    dem Kindertagesstättenjahr 2007/08 zu 50 % in die Beitragsentlastung gem.
    § 90 SGB VIII einbezogen.

2. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei HHST 45 410.76 110 -
    Elternentlastung nach § 90 SGB VIII - zur Verfügung.


Vorliegender Antrag zur Beschlusslage:

Protokollnotiz HFB 20.08.07
Der Ausschuss empfiehlt „den 1. Satz des Tenors zu streichen“.

DS I (A) 194

Der Magistrat * beschloss am 15.08.2007:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die Elternbeiträge für das Mittagessen in den Kindertagesstätten werden ab dem
    Kindertagesstättenjahr 2007/08 zu 50 % in die Beitragsentlastung gem. § 90 SGB
    VIII einbezogen.

2. Die erforderlichen Haushaltsmittel stehen bei HHST 45 410.76 110 -
    Elternentlastung nach § 90 SGB VIII - zur Verfügung.

* Redaktionelle Änderung.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 03.09.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

 

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