Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 30. August 2007

 

 

23.      "Gefahrenabwehrverordnung" über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen, in den Anlagen und im Stadion "Bieberer Berg" der Stadt Offenbach am Main (Offenbacher Straßenordnung)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 291/07 vom 15.08.2007, DS I (A) 195
Az: 000-0002-01/1021#1325/2007
Änderungsantrag Rep vom 30.08.2007, DS I (A) 195/1
Az: 000-0002-01/1021#1333/2007


Beschlusslage:

DS I (A) 195
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit
    und Ordnung auf und an den Straßen, in den Anlagen und im Stadion
    „Bieberer Berg" der Stadt Offenbach am Main (Offenbacher Straßenordnung)
    vom 24.06.1999 wird aufgehoben.

2. Die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit
    und Ordnung im und am Stadion "Bieberer Berg" der Stadt Offenbach am
    Main (Gefahrenabwehrverordnung Bieberer Berg) gemäß § 74 des
    Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
    wird erlassen (Anlage 1).

3. Die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit
    und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der Stadt
    Offenbach am Main (Offenbacher Straßenordnung) gemäß § 74 des
    Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
    wird erlassen (Anlage 2).

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 195/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:


Die zu erlassende Gefahrenabwehrverordnung (Anlage 2) über die Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der Stadt Offenbach am Main (Offenbacher Straßenordnung) gemäß § 74 des Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG) wird im § 20 (Grob störendes Verhalten auf Straßen und in Anlagen) wie folgt geändert:

a)  Gewerbsmäßig organisierte(s) oder aggressive(s) Betteln sowie
     Spenden- bzw. Mitgliederwerbung gleichen Hintergrundes


DS I (A) 195
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit
    und Ordnung auf und an den Straßen, in den Anlagen und im Stadion
    „Bieberer Berg" der Stadt Offenbach am Main (Offenbacher Straßenordnung)
    vom 24.06.1999 wird aufgehoben.

2. Die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit
    und Ordnung im und am Stadion "Bieberer Berg" der Stadt Offenbach am
    Main (Gefahrenabwehrverordnung Bieberer Berg) gemäß § 74 des
    Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
    wird erlassen (Anlage 1).

3. Die Gefahrenabwehrverordnung über die Aufrechterhaltung der Sicherheit
    und Ordnung auf und an den Straßen sowie in den Anlagen der Stadt
    Offenbach am Main (Offenbacher Straßenordnung) gemäß § 74 des
    Hessischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
    wird erlassen (Anlage 2).

Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 03.09.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung