Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.09.2007
Eing. Dat. 04.10.2007
Nr. 210
Dez.: III (Amt 20)
Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2008
Antrag Magistratsvorlage Nr. 307/07 vom 19.09.2007, DS I (A) 210
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
a) die Haushaltssatzung 2008 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2008
und der Stellenplan für das Jahr 2008 festgesetzt.
b) das beigefügte Investitionsprogramm 2008 für die Jahre 2007 bis 2011 wird
beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.
Begründung:
Nach § 114d HGO in Verbindung mit § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis-/Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis-/Gesamtfinanzhaushalts und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 114a HGO i.V. mit § 1 GemHVO Doppik), ein.
Das Investitionsprogramm ist nach § 114h HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.
Im übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.
Anlagen