Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 20.09.2007

Eing. Dat. 04.10.2007

 

Nr. 210

 

Dez.: III (Amt 20)

 

 

Haushaltssatzung und Investitionsprogramm für das Haushaltsjahr 2008
Antrag Magistratsvorlage Nr. 307/07 vom 19.09.2007, DS I (A) 210


Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:

a) die Haushaltssatzung 2008 wird beschlossen und damit der Haushaltsplan 2008
    und der Stellenplan für das Jahr 2008 festgesetzt.

b) das beigefügte Investitionsprogramm 2008 für die Jahre 2007 bis 2011 wird
    beschlossen und von der mittelfristigen Finanzplanung Kenntnis genommen.


Begründung:


Nach § 114d HGO in Verbindung mit § 97 Abs. 3 HGO ist die Haushaltssatzung von der Stadtverordnetenversammlung nach Behandlung in den zuständigen Ausschüssen zu beschließen. Der Beschluss über die Haushaltssatzung schließt die Festsetzung der Teilergebnis-/Teilfinanzhaushalte (Dezernatsbudgets), des Gesamtergebnis-/Gesamtfinanzhaushalts und des Stellenplanes, die Bestandteile des Haushaltsplanes sind (§ 114a HGO i.V. mit § 1 GemHVO Doppik), ein.

 

Das Investitionsprogramm ist nach § 114h HGO als Grundlage für die Finanzplanung zu beschließen.

 

Im übrigen wird zur Begründung auf die beigefügten Unterlagen verwiesen.

Anlagen