Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 17.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. Oktober 2007

 

 

11.      Ausbau Geh- und Radweg Daimlerstraße zwischen Bieberer Straße und Lämmerspieler Weg
hier: Einstufung gemäß § 5 Abs. 1 e) der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main (StrBS)

Antrag Magistratsvorlage Nr. 312/07 vom 19.09.2007, DS I (A) 207
Az: 000-0002-01/1042#1353/2007


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess. KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225), zuletzt geändert durch Gesetz vom 31.01.2005 (GVBl.I, S. 54), in Verbindung mit § 5 Abs. 1 e) der Straßenbeitrags-satzung der Stadt Offenbach am Main vom 22.08.2002 wird - für den Ausbau des Geh- und Radweges Daimlerstraße zwischen Bieberer Straße und Lämmerspieler Weg - diese Teileinrichtung auf der westlichen Seite der Daimlerstraße als „gemeinsamer Rad- und Gehweg ohne Trennlinie“, der sowohl dem Anliegerverkehr als auch dem innerörtlichen Durchgangsverkehr dient, eingestuft. Daher trägt die Stadt 40 % der beitragsfähigen Herstellungskosten.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 08.10.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

 

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