Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 8. November 2007
7. Umbau Frankfurter Straße von Kaiserstraße bis Luisenstraße 1. BA
hier: Projekt- und Einstufungsbeschluss gemäß § 5 der Straßenbeitragssatzung
der Stadt Offenbach am Main (StrBS)
Antrag Magistratsvorlage Nr. 316/07 vom 19.09.2007, DS I (A) 208
Az: 000-0002-01/1044#1355/2007
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Dem Umbau der Frankfurter Straße von Kaiserstraße bis Luisenstraße 1. BA,
nach der vom Ing.-Büro Kocks Consulting GmbH, Darmstädter Landstr.
104 - 106 in 60598 Frankfurt am Main, in Zusammenarbeit mit dem Amt für
Stadtplanung und Baumanagement erstellten und vom Revisionsamt
geprüften detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 1.325.000,00 €
einschließlich Planungskosten, wird zugestimmt.
2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei der Hh.-Stelle 63000.96680
"Straßenbau Frankfurter Straße von Kaiserstraße bis Luisenstraße"
(1.275.000,00 €), sowie bei dem Verwahrgeldkonto 99999.06016
Straßenbahngleis- und Mastentfernung Frankfurter Straße“ (50.000,00 €) wie
folgt bereitgestellt:
Haushaltsstelle: 63000.96680
Haushaltmittel bis Ende 2006: 80.000,00 €
Haushaltsplan 2007: 870.000,00 €
2. Nachtrag 2007: 325.000,00 €
Verwahrgeldkonto 99999.06016
„Straßenbahngleis- und Mastentfernung Frankfurter Str.“ 50.000,00 €
Gesamt: 1.325.000,00 €
3. Die Deckung im 2. Nachtrag 2007 erfolgt durch
Minderausgaben bei den Hh.-Stellen:
a) 63000.96970 „Straßenbau Kaiserstr. v. Bismarckstr.
b. Geleitsstr. (1. Abschnitt)“ in Höhe von 150.000,00 €
b) 63000.96972 „Straßenbau Kaiserstr. v. Große Marktstr.
b. Frankfurter Str. (3. Abschnitt)“ in Höhe von 90.000,00 €
und
c) 68000.96010 „Maßnahme im Parkraumkonzept
städt. Anteil“ in Höhe von 85.000,00 €.
4. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:
Straßenbeiträge: 587.000,00 €
Verwahrgeldkonto: 50.000,00 €
Kreditmarktmittel: 688.000,00 €
Gesamt: 1.325.000,00 €
5. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
Höhe von 159.822,50 € sind in den kommenden Jahren zu veranschlagen.
6. Gemäß § 11 des Hessischen Gesetzes über kommunale Abgaben (Hess.
KAG) vom 17.03.1970 (GVBl. I S. 225) in der jeweils gültigen Fassung, in
Verbindung mit § 5 der Straßenbeitragssatzung der Stadt Offenbach am Main
vom 22.08.2002 werden für den Umbau der Frankfurter Straße von
Kaiserstraße bis Luisenstraße ihre Teileinrichtungen wie folgt eingestuft:
Die Fahrbahn wird gem.§ 5 Abs. 1 b) StrBS als überwiegend dem
innerörtlichen Durchgangsverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt
50 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für die Fahrbahn. Die Gehwege
incl. Parkflächen und Begleitgrün werden gem. § 5 Abs. 1 a) StrBS als
überwiegend dem Anliegerverkehr dienend eingestuft. Daher trägt die Stadt
25 % der beitragsfähigen Herstellungskosten für die Gehwege incl.
Parkflächen und Begleitgrün und gem. § 5 Abs.1 f) Ziff. 3 StrBS 40% der
beitragsfähigen Herstellungskosten für Straßenentwässerung und
Straßenbeleuchtung.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 12.11.2007
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung