Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 4. Oktober 2007

 

 

15.      Anordnung der Umlegung "Kleines Gäßchen"
Antrag Magistratsvorlage Nr. 326/07 vom 19.09.2007, DS I (A) 212
Az: 000-0002-01/1047#1358/2007
Ergänzungsantrag SPD, B`90/Die Grünen und FDP vom 04.10.2007,
DS I (A) 212/1
Az: 000-0002-01/1047#1368/2007


Beschlusslage:

DS I (A) 212/1 und DS I (A) 212
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt wie folgt:

1. Für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet wird nach § 46 Abs. 1 BauGB
    die Umlegung angeordnet.

2. Der Magistrat wird mit der Durchführung der Umlegung (§§ 47 ff. BauGB)
    beauftragt.

3) Die südliche Teilfläche des Flurstücks 47 erfährt keine Qualitätsänderung, sie
    bleibt nach wie vor Gartenland. Der westliche Teil des Flurstücks 386/1 bleibt
    als Weg erhalten. An diesen Stellen entstehen keine neuen Verkehrsflächen.

Die Anlage (Kartenauszug) ist Bestandteil des Originalprotokolls.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 212/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Der Tenor des Ursprungsantrags wird um folgenden Punkt 3 ergänzt.

3) Die südliche Teilfläche des Flurstücks 47 erfährt keine Qualitätsänderung, sie bleibt
    nach wie vor Gartenland. Der westliche Teil des Flurstücks 386/1 bleibt als Weg
    erhalten. An diesen Stellen entstehen keine neuen Verkehrsflächen.

















DS I (A) 212
Die Stv.-Versammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Für das in der Anlage gekennzeichnete Gebiet wird nach § 46 Abs. 1 BauGB die
    Umlegung angeordnet.

2. Der Magistrat wird mit der Durchführung der Umlegung (§§ 47 ff. BauGB)
    beauftragt.

Die Anlage (Kartenauszug) ist Bestandteil des Originalprotokolls.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 08.10.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung