Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8. November 2007

 

13.      Bebauungsplan zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 129 (Bieber-Waldhof: Südwestliche Ecke des Bebauungsplanes zwischen Seligenstädter Straße und der angrenzenden Bebauung an der Goldbergstraße)
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung zum Bebauungsplan
Antrag Magistratsvorlage Nr. 349/07 vom 10.10.2007, DS I (A) 218
Az: 000-0002-01/1057#1377/2007


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt gegen die Stimmen der Fraktion REP wie folgt:


1.           Prüfung abgegebener Stellungnahmen

Die zur Teilaufhebung abgegebene Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt (Anlage 1) wird wie folgt behandelt:

    a. Die Bedenken, dass die Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 129 nicht
        an die Ziele der Raumordnung und Landesplanung angepasst sei, bleiben
        unberücksichtigt.

    b. Der Anregung, einen Bebauungsplan aufzustellen, da die Bebauung im
        Plangebiet keine einheitliche städtebauliche Prägung aufweise, wird nicht
        gefolgt.

2.           Beschluss über den Plan als Satzung

Der Bebauungsplan zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 129 (Fassung: 01.10.2007) im Bereich der Grundstücke mit der Katasterbezeichnung Gemarkung Bieber, Flur 6 Flurstücke Nr. 1091/1, 1091/4 und Flur 13 Flurstücke Nr. 227/13, 227/14 und 227/15 wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit §§ 5 und 51 HGO als Satzung beschlossen.

3.           Begründung zum Bebauungsplan

Die Begründung zur Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nr. 129 in der Fassung vom 01.10.2007 wird dem Bebauungsplan gemäß § 9 Absatz 8 BauGB beigefügt.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 12.11.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung