Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 16.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 15.10.2007
Eing. Dat. 11.10.2007
Nr. 222
Dez.: IV (ESO)
Neufassung der Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 360/07 vom 10.10.2007, DS I (A) 222
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung die als Anlage beigefügte 2. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt
Der ESO Eigenbetrieb verfügt in der Sparte Entsorgung über Rücklagen i.H.v.
8.287 T EUR, die ausgeschüttet werden müssen. Zusätzlich besteht aktuell eine Überdeckung der Kosten durch die derzeitig erhobenen Entsorgungsgebühren. Gleichzeitig sind die Kosten für die Abfallsammlung durch den Rahmendienst-leistungsvertrag bis 2014 fixiert und die Kosten für die Entsorgung werden zumindest für die nächsten drei Jahre als stabil erwartet. Somit wird die Entwicklung auf der Kostenseite für die nächsten Jahre als konstant erwartet. Diese Situation ermöglicht es, die Entsorgungsgebühr um 10% zu reduzieren. Dies macht die Anpassung der Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt Offenbach am Main, wie vorgelegt, erforderlich.
Neben dieser Hauptänderung soll
a) eine Tauschgebühr für Restmüll- als auch für Papier- und Kartonagebehälter
eingeführt werden, falls ein solcher Tonnentausch mehr als einmal pro Jahr
beantragt wird. Auch weiterhin bleibt somit das erstmalige Stellen eines Behälters,
wie auch das notwendige Anpassen des Behältervolumens gebührenfrei. Unter
Gebühr soll hier ausschließlich ein sehr häufiges, kostenintensives
Tonnentauschen, begründet durch z.B. urlaubsbedingte Abwesenheit, gestellt
werden.
b) die Gebühr für Müllsäcke auf € 4,00 erhöht werden, da dieser spezielle Service zur
aktuellen Gebühr nicht kostendeckend angeboten werden kann.
c) zur Zahlungserleichterung eine Wahlmöglichkeit gegeben werden, die
Zahlungsabwicklung in Form einer jährlichen Einmalzahlung anstelle von vier
Zahlungen tätigen zu können.
zu § 4 Absatz 2
Durch diesen Paragraphen wird die Jahresgebühr im Umleer- bzw. im Absetzverfahren, spezifiziert nach den Volumina der Abfallbehälter, dem Leerungsturnus und dem Servicegrad, geregelt. Aufgrund der o.g. Situation sinken die Gebühren um ca. 10%.
zu § 4 Absatz 6
Geregelt wird hier die Einführung einer Gebühr in Höhe von € 10,50 pro Tonnentausch, falls häufiger als einmalig pro Kalenderjahr eine Anpassung des Behältervolumens beantragt wird.
zu § 5 Absatz 2 b) Satz 2
Die bereits in der aktuellen Satzung definierte Mindestgebühr wird hier lediglich eindeutiger beschrieben. Es soll hier klar erkenntlich sein, dass die Gebühr nur bei Anlagen, die im Rahmen von RMA Kontingenten beliefert werden, in Ansatz gebracht wird. Somit besteht Klarheit, dass diese Gebühr nicht bei Anlieferung von Abfällen zum Wertstoffhof des ESO zum Tragen kommt.
zu § 5 Absatz 3
Da die Gebühr für den Service Entsorgung von, dem regulären Restmüllbehälter beigestellten Abfällen, in einem Müllsack aktuell nicht kostendeckend ist, soll die Gebühr auf € 4,00 pro Müllsack angehoben werden.
zu § 8 Absatz 2
Zur Vereinfachung der Zahlungsabwicklung soll es in Analogie zur Straßenreinigungsgebührensatzung möglich sein, die Abfallgebühr auf Antrag als jährliche Einmalzahlung anstelle der Quartalsweisen Zahlung zu begleichen.
Anlagen
- 2. Änderungssatzung zur Abfallgebührensatzung (AbfGS) der Stadt Offenbach a.M.
- Synopse
Dieser Text wurde mit dem "Politischen Informationssystem Offenbach" erstellt. Er dient nur der Information und ist nicht rechtsverbindlich. Etwaige Abweichungen des Layouts gegenüber dem Original sind technisch bedingt und können nicht verhindert werden.