Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 8. November 2007

 

 

34.      Normenkontrollklage gegen den Landesentwicklungsplan EFFM
Antrag Magistratsvorlage Nr. 384/07 vom 24.10.2007, DS I (A) 240
Az: 000-0002-01/1078#1398/2007


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die Stadt Offenbach am Main erhebt Normenkontrollklage vor dem
    Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel mit dem Ziel der
    Ungültigerklärung von Festlegungen des Landesentwicklungsplans EFFM.

2. Die erforderlichen Mittel stehen unter der Haushaltsstelle 02300.65530
    (= Beratungs-/Gerichtskosten Rhein-Main Flughafen) im Jahre 2007 und
    Folgejahre zur Verfügung.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 12.11.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung