Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 8. November 2007
34. Normenkontrollklage gegen den Landesentwicklungsplan EFFM
Antrag Magistratsvorlage Nr. 384/07 vom 24.10.2007, DS I (A) 240
Az: 000-0002-01/1078#1398/2007
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Die Stadt Offenbach am Main erhebt Normenkontrollklage vor dem
Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel mit dem Ziel der
Ungültigerklärung von Festlegungen des Landesentwicklungsplans EFFM.
2. Die erforderlichen Mittel stehen unter der Haushaltsstelle 02300.65530
(= Beratungs-/Gerichtskosten Rhein-Main Flughafen) im Jahre 2007 und
Folgejahre zur Verfügung.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 12.11.2007
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung