Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 12.11.2007
Eing. Dat. 08.11.2007
Nr. 245
Situation der Berufsschulen
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 08.11.2007, DS I (A) 245
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, einen Bericht über die geplante Neuordnung der Berufsschullandschaft in Stadt und Kreis Offenbach vorzulegen.
Der Bericht soll insbesondere folgende Daten im Vergleich beinhalten bzw. folgende Fragen beantworten:
1. Wie viele Schülerinnen und Schüler welcher Berufsgruppen und welcher
Wohnorte bzw. Ausbildungsstätten besuchen derzeit die einzelnen
Berufsschulen?
2. Welche Verschiebungen sind geplant im Bereich der Teilzeitberufsschulen?
3. Welche Verschiebungen sind geplant im Bereich der Vollzeitschulformen?
4. Welche Bildungsgänge sollen auch künftig parallel an welchen Schulen
angeboten werden?
5. Welche finanziellen Auswirkungen werden die Veränderungen der
Schülerströme für die Stadt Offenbach konkret haben?
6. Welche inhaltlichen Schwerpunkte haben die einzelnen Schulen jetzt (wie z.B.
die Georg-Kerschensteiner-Schule die Bereiche Gastgewerbe bzw. Lager /
Logistik oder die August-Bebel-Schule den Bereich Druck / Medien) und welche
weiteren Schwerpunkte planen die einzelnen Schulen?
7. Liegen neben dem Antrag der Georg-Kerschensteiner-Schule weitere
Anträge anderer Berufsschulen vor, ein berufliches Gymnasium mit der
Fachrichtung „Gesundheit" einzurichten? Wann wurden diese Anträge mit
welchen Begründungen gestellt?
8. Welche beruflichen Schulen des Schulamtsbezirks haben überdies Anträge auf
Erweiterung ihres schulischen Angebotes gestellt?
9. Soll die Neuordnung auch eine Verlagerung der besonderen Bildungsgänge
(BVJ) beinhalten?
10. Wenn ja, an welche Schulen?
Begründung:
In der Sondersitzung des Schulausschusses im Kreis Offenbach am 18. September 2007 wurden die Zielvorstellungen und Rahmenbedingungen dargelegt sowie das zeitliche Ziel, bis zum kommenden Schuljahr 2008 / 2009 die Planungen abgeschlossen zu haben. Voraussetzung für eine qualifizierte Beratung einer Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen in der Stadtverordnetenversammlung sind Antworten/ Informationen zu o.g. Fragen.