Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 13.05.2024
Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 6. Dezember 2007
16. Annahme aller Abfallarten beim ESO Wertstoffhof
Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 31.10.2007, DS I (A) 246
Az: 000-0002-01/1089#1422/2007
Ergänzungsantrag CDU vom 29.11.2007, DS I (A) 246/1
Az: 000-0002-01/1089#1451/2007
Beschlusslage:
DS I (A) 246 und DS I (A) 246/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem ESO zu prüfen, ob Beschränkungen bei der Annahme bestimmter Abfallarten beim ESO Wertstoffhof aufgehoben werden können und zur Finanzierung des Mehraufwandes vom Verbraucher eine Gebühr für entsprechende Abfallarten eingezogen werden kann.
Der Magistrat hat der Stadtverordnetenversammlung über das Ergebnis der vorgenannten Prüfung unverzüglich zu berichten.
Weiter wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten,
- ob die aktuelle Betriebsgenehmigung des ESO-Wertstoffhofes ausreicht, um
verunreinigte Altmetalle, verunreinigten oder nicht recycelbaren Bauschutt, große
Sperrmüllteile, Styropor-Chips, belastete Materialien und Sonderabfälle
anzunehmen;
- welche Kosten mit der Erteilung einer erweiterten bzw. neuen
Betriebsgenehmigung verbunden sind;
- sowie, welche Kosten voraussichtlich mit der abschließenden und
umweltfreundlichen Entsorgung der vorgenannten Abfallfraktionen entstehen.
Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:
DS I (A) 246/1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Die Vorlage I (A) 246 wird wie nachstehend ergänzt:
„Der Magistrat hat der Stadtverordnetenversammlung über das Ergebnis der vorgenannten Prüfung unverzüglich zu berichten.
Weiter wird der Magistrat beauftragt, zu prüfen und zu berichten,
- ob die aktuelle Betriebsgenehmigung des ESO-Wertstoffhofes ausreicht, um
verunreinigte Altmetalle, verunreinigten oder nicht recycelbaren Bauschutt, große
Sperrmüllteile, Styropor-Chips, belastete Materialien und Sonderabfälle
anzunehmen;
- welche Kosten mit der Erteilung einer erweiterten bzw. neuen
Betriebsgenehmigung verbunden sind;
- sowie, welche Kosten voraussichtlich mit der abschließenden und
umweltfreundlichen Entsorgung der vorgenannten Abfallfraktionen entstehen.“
DS I (A) 246
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:
Der Magistrat wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem ESO zu prüfen, ob Beschränkungen bei der Annahme bestimmter Abfallarten beim ESO Wertstoffhof aufgehoben werden können und zur Finanzierung des Mehraufwandes vom Verbraucher eine Gebühr für entsprechende Abfallarten eingezogen werden kann.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 07.12.2007
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung
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