Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 6. Dezember 2007

 

 

23.      Ausstattung öffentlicher Dachflächen mit Solaranlagen / Grundsatzbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 417/07 vom 21.11.2007, DS I (A) 254
Az: 000-0002-01/1098#1431/2007


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Alle geeigneten Dachflächen städtischer Liegenschaften werden mit
    Fotovoltaikanlagen versehen.

2. Hierfür beauftragt die Stadtverordnetenversammlung die Stadtwerke Offenbach
    Holding (SOH) auf Grundlage der bestehenden konzeptionellen Vorüberlegungen
    mit der Umsetzung. Die Errichtung der Solardächer soll durch SOH und private
    Dritte erfolgen und noch im laufenden Jahr beginnen.

3. Durch die gesetzlichen Rahmenbedingungen (Einspeisevergütung) und die
    entsprechende Angebotslage auf dem Markt entstehen keine Belastungen für den
    städtischen Haushalt. Die Finanzierung erfolgt über zwei unterschiedliche Modelle
    - zum Teil über die SOH (unter Beteiligung der Bürger) und zum anderen Teil über
    private Dritte. Verpflichtungen für Planung, Umsetzung, Betreuung oder Rückbau
    der Anlagen obliegen der SOH bzw. den privaten Dritten.



 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.12.2007

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung