Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 06.12.2007

Eing. Dat. 06.12.2007

 

 

Nr. 271

 

 

 

 

 

Haushaltsplanentwurf 2008
Stellenplan
Antrag Stadtverordnetenvorsteher vom 06.12.2007, DS I (A) 271


Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen,

dass der im Stellenplan ausgewiesene KU-Vermerk an der Leitungsstelle des Büros der Stadtverordnetenversammlung KU A 13 gD (Stelle 00.00.10) ersatzlos gestrichen wird.


Begründung:

Die KU-Vermerke im Stellenplan wurden nach folgenden Kriterien angebracht:

„Alle Stellen, die ab dem Stellenplan 1997 ohne eine entsprechende tarifliche Stellenbewertung bzw. analytische Dienstpostenbewertung angehoben wurden. (z.B. funktionsbezogen oder in Ablösung eines Sanierungszulagenprojektes) erhielten im Stellenplan 2008 einen ku-Vermerk.

Soweit ab dem Stellenplan 2008 in der Person liegende Gründe bei der Bewertung bzw. Empfehlung an den Personaldezernenten und dessen darauf folgender Entscheidung eine Rolle gespielt haben, erhalten diese Stellen ebenfalls einen ku-Vermerk.

Der Zielwert des jeweiligen ku-Vermerks entspricht in beiden Fällen der letzten Ausweisung vor der Anhebung bzw. dem Ergebnis einer vorliegenden Stellen– oder analytischen Dienstpostenbewertung.

Der durch den ku-Vermerk bezeichnete Zielwert stellt ggf. nicht den aktuellen Stellenwert dar. Eine positive oder negative Wertberichtigung kann daher im Rahmen eines Stellenplanverfahrens nach zuvor vorgenommener tariflicher Stellenbewertung oder analytischer Dienstpostenbewertung erfolgen.“



sowie

„Das schließt nicht aus, dass in gleich gelagerten Fällen auch vor 1997 angehobene Stellen ebenfalls einen ku-Vermerk erhalten. Dadurch wird bei Nachbesetzungen eine Prüfung der Wertigkeit und bei Bedarf eine Rückführung auf den tatsächlichen Stellenwert gewährleistet.“

Keine der angeführten Voraussetzungen liegt bei der oben angeführten Stelle vor.


Im Übrigen wird auf die mündlichen und schriftlichen Stellungnahmen mit ausführlicher rechtlicher Bewertung in den Sitzungen des Ältestenrates verwiesen.