Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 18.04.2024


Dem Prüf- und Berichtsauftrag der Stadtverordnetenversammlung
„Ehrenamtscard in Offenbach“ vom 6. Juli 2006 (DS I (A) 27/1) wurde
mit dem nachfolgend wiedergegeben Beschluss entsprochen:

 

 

 

Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 7. Dezember 2006

 

 

5.         Einführung der landesweiten Ehrenamtscard (E-Card) in Offenbach am Main
Antrag Magistratsvorlage Nr. 421/06 vom 15.11.2006, DS I (A) 86
Az: 000-0002-01/0885#1146/2006
Ergänzungsantrag DIE LINKE. vom 06.12.2006, DS I (A) 86/1
Az: 000-0002-01/0885#1180/2006


Beschlusslage:

DS I (A) 86

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die E-Card wird zum 1. April 2007 in Offenbach am Main gemäß dem als
    Anlage beigefügten Konzept eingeführt.

2. Der Magistrat wird ermächtigt, die Vereinbarung zur Einführung der
    hessischen E-Card mit dem Land Hessen zu schließen.

3. Der Magistrat wird ermächtigt, das Freiwilligenzentrum Offenbach mit dem
    operativen Geschäft zur Einführung der E-Card zu beauftragen.

Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.

 

Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 86/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Dem Antragstext der Magistratsvorlage Nr. 421/06 ist ein Punkt 4 hinzuzufügen:

4. Der Magistrat wird ermächtigt allen ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern
    Offenbachs, welche die Bedingung der Vergabekriterien erfüllen, in den Genuss
    der E-Card kommen zu lassen.

Das „Konzept zur Einführung der E-Card“ ist sinngemäß zu ändern.


DS I (A) 86
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

1. Die E-Card wird zum 1. April 2007 in Offenbach am Main gemäß dem als
    Anlage beigefügten Konzept eingeführt.


2. Der Magistrat wird ermächtigt, die Vereinbarung zur Einführung der
    hessischen E-Card mit dem Land Hessen zu schließen.

3. Der Magistrat wird ermächtigt, das Freiwilligenzentrum Offenbach mit dem
    operativen Geschäft zur Einführung der E-Card zu beauftragen.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

Offenbach a. M., den 11.12.2006

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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