Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 31. Januar 2008

 

 

9.         Aufwertung des Ostendplatzes Bieber
Antrag CDU vom 02.01.2008, DS I (A) 274
Az: 000-0002-01/1131#1466/2008
Änderungsantrag CDU, SPD, B’90/Die Grünen, FDP und FWG vom 31.01.2008, DS I (A) 274/1
Az: 000-0002-01/1131#1482/2008


Beschlusslage:

DS I (A) 274/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung zwei Wochen vor der Sitzung am 6. März 2008 den Stand der Beratung der Sondierungs-gruppe Ostendplatz zuzuleiten.

Die Stadtverordnetenversammlung wird auf Grundlage der Beratungs-ergebnisse und der vorgeschlagenen Varianten entscheiden, welche Variante zu einer Projektvorlage ausgearbeitet und der Stadtverordnetenversammlung als Beschlusslage vorgelegt werden soll.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 274/1

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung zwei Wochen vor der Sitzung am 6. März 2008 den Stand der Beratung der Sondierungsgruppe Ostendplatz zuzuleiten.

Die Stadtverordnetenversammlung wird auf Grundlage der Beratungsergebnisse und der vorgeschlagenen Varianten entscheiden, welche Variante zu einer Projektvorlage ausgearbeitet und der Stadtverordnetenversammlung als Beschlusslage vorgelegt werden soll.

DS I (A) 274

Durch Annahme der DS I (A) 274/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 274:

 

Der Magistrat wird beauftragt, die Planungen des Architekten Jochen Lehmann zum Ostendplatz Bieber, dessen sämtliche Gestaltungsvorschläge von den Mitgliedern der Interessengemeinschaft Bieberer Ortsvereine einstimmig für gut befunden wurden, als Projektvorlage auszuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung als Beschlussvorlage zuzuleiten.

Der Magistrat verzichtet auf eine Wohnbebauung des Ostendplatzes, so wie dies
von 2.220 Unterzeichnern gefordert wird.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a. M., den 04.02.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung