Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung am 31. Januar 2008
14. Bebauungsplan Nr. 563 A (Hafen Offenbach, Mainviertel)
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung und zusammenfassende Erklärung
Antrag Magistratsvorlage Nr. 012/08 vom 16.01.2008, DS I (A) 279
Az: 000-0002-01/1138#1473/2008
Beschlusslage:
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
1.1 Die Stellungnahmen
- der RMB Rhein-Main Biokompost GmbH,
- der FES - Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH,
- der FAS - Frankfurter Abfallmanagement und Service GmbH,
- der FFR GmbH,
- der Karl Schmidt Spedition GmbH & Co. KG,
- der GFH - Gemeinschaft der Frankfurter Hafenanlieger - ,
- der Drachen-Propangas GmbH,
- der VLS-Group Germany GmbH,
- der Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main,
- der HFM - Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH - ,
- der Oiltanking Deutschland GmbH & Co. KG,
- der TSR Recycling GmbH & Co. KG,
- der Linde Group / Linde AG,
- der REWE Group / Glockenbrot GmbH & Co. OHG,
- der Horst Mosolf GmbH & Co. KG,
- der Rechtsanwälte Gleis, Lutz (für Pro Logis Germany II B.V. und Pro
Logis Germany X B.V.),
- der Frau Falb-Siemon,
- der Fa. Siemens
- des Herrn Gaca,
- der VION Food Group,
- des Segelclubs Undine e.V.,
- der IHK Frankfurt am Main,
- der IHK Offenbach am Main,
- des Landessportbundes,
- der EVO und
- der Stadt Frankfurt am Main
bleiben aus den in der Anlage 1 dargelegten Gründen unberücksichtigt.
1.2 Die für die Dyckerhoff Beton GmbH& Co. KG abgegebene Stellungnahme
der Rechtsanwälte Stapelfeld, Zweschper, Krumb wird bezüglich der
Ausführungen zum Wasserhaushaltsgesetz insoweit berücksichtigt, dass in
der Begründung die Rechtsgrundlage von § 31 in § 31b WHG geändert
wird.
Die weiteren Punkte der Stellungnahme bleiben aus den in der Anlage 1
dargelegten Gründen unberücksichtigt.
1.3 Die für UPS - United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG, die
Schenker Deutschland AG und die Zweite Kommanditgesellschaft Stinnes
Immobiliendienst GmbH & Co. abgegebenen Stellungnahmen der
Rechtsanwälte Freshfields, Bruckhaus, Derringer werden insoweit
berücksichtigt, dass in den Bebauungsplan und in die Begründung ein
Hinweis auf das Artenschutzrecht aufgenommen wird.
Die weiteren Punkte der Stellungnahmen bleiben aus den in der Anlage 1
dargelegten Gründen unberücksichtigt.
1.4 Die für den Ruderverein Hellas abgegebene Stellungnahme des
Rechtsanwalts Winter wird, wie in der Anlage 1 (S. 28) dargestellt, bei der
Realisierung des Bebauungsplanes beachtet.
1.5 Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt wird, wie in der
Anlage 1 (S. 148 – 157) dargestellt, teilweise berücksichtigt.
1.6 Die Stellungnahmen
- der Deutschen Telekom AG und
- er E.ON Netz GmbH
werden bei der Realisierung des Bebauungsplanes berücksichtigt.
2. Beschluss über den Plan als Satzung
Der Bebauungsplan Nr. 563 A in der Fassung vom 16.01.2008 (Anlage 2) für
das Gebiet des Offenbacher Hafens und der Hafeninsel zwischen
Goethering, Carl-Ulrich-Brücke und der angrenzenden Bebauung des
Nordringes wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO
als Satzung beschlossen.
3. Begründung und zusammenfassende Erklärung
Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) und die zusammenfassende
Erklärung (Anlage 4) werden dem Bebauungsplan beigefügt.
Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.
Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main
Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.
Offenbach a. M., den 04.02.2008
Der Vorsteher der Stv.-Versammlung