Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 31. Januar 2008

 

 

 

14.      Bebauungsplan Nr. 563 A (Hafen Offenbach, Mainviertel)
1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen
2. Beschluss über den Plan als Satzung
3. Begründung und zusammenfassende Erklärung

Antrag Magistratsvorlage Nr. 012/08 vom 16.01.2008, DS I (A) 279
Az: 000-0002-01/1138#1473/2008


Beschlusslage:

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:


1. Prüfung abgegebener Stellungnahmen

1.1 Die Stellungnahmen
      - der RMB Rhein-Main Biokompost GmbH,
      - der FES - Frankfurter Entsorgungs- und Service GmbH,
      - der FAS - Frankfurter Abfallmanagement und Service GmbH,
      - der FFR GmbH,
      - der Karl Schmidt Spedition GmbH & Co. KG,
      - der GFH - Gemeinschaft der Frankfurter Hafenanlieger - ,
      - der Drachen-Propangas GmbH,
      - der VLS-Group Germany GmbH,
      - der Hafenbetriebe der Stadt Frankfurt am Main,
      - der HFM - Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH - ,
      - der Oiltanking Deutschland GmbH & Co. KG,
      - der TSR Recycling GmbH & Co. KG,
      - der Linde Group / Linde AG,
      - der REWE Group / Glockenbrot GmbH & Co. OHG,
      - der Horst Mosolf GmbH & Co. KG,
      - der Rechtsanwälte Gleis, Lutz (für Pro Logis Germany II B.V. und Pro
        Logis Germany X B.V.),
      - der Frau Falb-Siemon,
      - der Fa. Siemens
      - des Herrn Gaca,
      - der VION Food Group,
      - des Segelclubs Undine e.V.,
      - der IHK Frankfurt am Main,
      - der IHK Offenbach am Main,
      - des Landessportbundes,
      - der EVO und
      - der Stadt Frankfurt am Main

        bleiben aus den in der Anlage 1 dargelegten Gründen unberücksichtigt.


1.2 Die für die Dyckerhoff Beton GmbH& Co. KG abgegebene Stellungnahme
      der Rechtsanwälte Stapelfeld, Zweschper, Krumb wird bezüglich der
      Ausführungen zum Wasserhaushaltsgesetz insoweit berücksichtigt, dass in
      der Begründung die Rechtsgrundlage von § 31 in § 31b WHG geändert
      wird.

      Die weiteren Punkte der Stellungnahme bleiben aus den in der Anlage 1
      dargelegten Gründen unberücksichtigt.

1.3 Die für UPS - United Parcel Service Deutschland Inc. & Co. OHG, die
      Schenker Deutschland AG und die Zweite Kommanditgesellschaft Stinnes
      Immobiliendienst GmbH & Co. abgegebenen Stellungnahmen der
      Rechtsanwälte Freshfields, Bruckhaus, Derringer werden insoweit
      berücksichtigt, dass in den Bebauungsplan und in die Begründung ein
      Hinweis auf das Artenschutzrecht aufgenommen wird.

      Die weiteren Punkte der Stellungnahmen bleiben aus den in der Anlage 1
      dargelegten Gründen unberücksichtigt.

1.4 Die für den Ruderverein Hellas abgegebene Stellungnahme des
      Rechtsanwalts Winter wird, wie in der Anlage 1 (S. 28) dargestellt, bei der
      Realisierung des Bebauungsplanes beachtet.

1.5 Die Stellungnahme des Regierungspräsidiums Darmstadt wird, wie in der
      Anlage 1 (S. 148 – 157) dargestellt, teilweise berücksichtigt.

1.6 Die Stellungnahmen

      - der Deutschen Telekom AG und
      - er E.ON Netz GmbH

      werden bei der Realisierung des Bebauungsplanes berücksichtigt.

2. Beschluss über den Plan als Satzung

   
Der Bebauungsplan Nr. 563 A in der Fassung vom 16.01.2008 (Anlage 2) für
    das Gebiet des Offenbacher Hafens und der Hafeninsel zwischen
    Goethering, Carl-Ulrich-Brücke und der angrenzenden Bebauung des
    Nordringes wird gemäß § 10 BauGB in Verbindung mit den §§ 5 und 51 HGO
    als Satzung beschlossen.

3.
Begründung und zusammenfassende Erklärung

   
Die Begründung mit Umweltbericht (Anlage 3) und die zusammenfassende
    Erklärung (Anlage 4) werden dem Bebauungsplan beigefügt.



    Die Anlagen sind Bestandteil des Originalprotokolls.

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 04.02.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung