Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 13.05.2008

Eing. Dat. 02.05.2008

 

Nr. 275/57

 

Dez.: I

 

 

 

 

Hundeauslaufflächen

hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2008, DS I (A) 275
dazu: Magistratsvorlage Nr. 115/08 vom 30.04.2008


Die Stadtverordnetenversammlung hat am 31.01.2008 folgenden Beschluss gefasst:

Der Magistrat möge prüfen und berichten

1.) Gibt es in Offenbach Hundeauslaufflächen und sind diese ausgewiesen?
2.) Welche Grünflächen in Offenbach könnten als Hundeauslaufflächen
     ausgewiesen werden?
3.) Welche Alternativen kann die Stadt Offenbach den Hundehaltern anbieten, wenn
     keine Hundeauslaufflächen ausgewiesen werden können?


Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:

 

 

Zu Frage 1:

 

In der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Offenbach ist geregelt, dass Hunde „…in den zusammenhängend bebauten Teilen der Stadt Offenbach…“ (§ 17) an der Leine zu führen sind. Hierunter fallen neben den öffentlichen Grünanlagen, Parks und Spielplätzen auch die Flächen, auf denen der Naturschutz Vorrang hat.

 

Vom Leinenzwang ausgenommen  - d. h. Hundeauslaufflächen - sind die Flächen des Stadtgebietes, die nicht zusammenhängend bebaut sind. Im Einzelnen sind das die Felder und Grünflächen zwischen Bürgel, Waldheim, Rumpenheim und der Stadtgrenze zu Mühlheim, der Mainbogen (außer Schultheisweiher), die Felder und Grünflächen nördlich von Bieber, der Bieberer Wald sowie die Felder und Grünflächen südlich von Bieber, der Offenbacher Stadtwald und der Forst Offenbach. Die Flächen sind aufgrund ihrer Größe und Weitläufigkeit nicht extra ausgewiesen, in einer kürzlich erfolgten Aktion des Ordnungsamtes wurde aber an sämtliche ca. 3500 Hundehalterinnen und Hundehalter in Offenbach eine Informationsbroschüre verschickt, in der die Flächen aufgelistet sind.

 

Zu Frage 2:

Allgemeines:


Eine Hundeauslauffläche bietet einem Hund neben dem reinen Freilaufen keinerlei weitere Angebote. Sie dient lediglich dazu, ein Freilaufen zu ermöglichen, wenn dies anderweitig nicht möglich ist. Eine Hundeauslauffläche hat nicht den Zweck eines Hundespielplatzes oder einer Hundetoilette. Eine speziell ausgewiesene Hundeauslauffläche ist daher auch nur dann notwendig, wenn nicht genügend sonstige Freilaufgebiete vorhanden sind. Um eine Hundeauslauffläche für Hunde attraktiv zu gestalten, ist eine gewisse Mindestgröße (ca. 2.000 qm) notwendig.

 

Offenbacher Stadttteile:


In den Offenbacher Stadtteilen bestehen ausreichend Freilaufgebiete (siehe Aufzählung Frage 1), so dass zusätzliche, speziell eingerichtete Auslaufflächen dort nicht für notwendig erachtet werden.

 

Offenbacher Innenstadt:


Im Innenstadtgebiet werden derzeit keine Freilaufgebiete angeboten. Von einer Ausweisung einer Freilauffläche in einem der Innenstadtparks wird aufgrund der wenigen vorhandenen Grünflächen und deren geringen Größen dringend abgeraten. Neben den - bedingt durch die begrenzten Flächengrößen -  entstehenden Nutzungskonflikten zwischen Hundehaltern und sonstigen Grünflächenutzern ist anzumerken, dass die Freilaufflächen aufgrund der aufgewühlten Erde einen sehr ungepflegten Eindruck machen und somit an repräsentativen Standorten nicht zu empfehlen sind.

 

Zu Frage 3:

 

Alternativ wäre u. U. denkbar, derzeitige Brachflächen im Innenstadtbereich in temporäre Hundeauslaufflächen umzuwandeln. Es ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Einrichtung der Fläche mit einer nicht unerheblichen Investition für die Stadt verbunden ist und die Flächen voraussichtlich nur von den direkt angrenzenden Hundehaltern genutzt werden.

 

Beispielhaft wäre hier die Brachfläche Waldstraße / Ecke Odenwaldring zu nennen: Bei einer Teilnutzung von ca. 5.000 m² der insgesamt rund 10.000 m² großen Fläche als Hundeauslauffläche würden bereits Ausstattungskosten (Einfriedung, Bänke, Hundekottütenspender) von ca. 10.000 € entstehen. Zusätzlich wären Räumungs- und Sicherungskosten für den Rückbau der vorhandenen Kellerfundamente einzuplanen, die im Vorfeld nur schwer abschätzbar sind sowie laufende Unterhaltungs- und Instandsetzungskosten (regelmäßige Reinigung etc.).

 

Generell ist anzumerken, dass die Frequentierung der Auslaufflächen oft unter den Erwartungen bleibt. Einer der Gründe hierfür ist, dass Hundehalter Angst um ihren Hund haben, wenn ein fremdes und größeres Tier unangeleint auf diesen zukommt.

 

Aus wirtschaftlichen und inhaltlichen Gründen wird daher empfohlen, keine weiteren Freilaufgebiete in Offenbach einzurichten.