Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 11.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 17.01.2008
Eing. Dat. 17.01.2008
Nr. 280
Komplette Darstellung Offenbacher Familienberatungsangebote
Antrag CDU vom 17.01.2008, DS I (A) 280
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Mit dem Hessischen Kindergesundheitsschutzgesetz werden Eltern in unserem Bundesland seit dem 1.1.2008 verpflichtet, Früherkennungsuntersuchungen (U1 – U9) bei ihren Kindern durch Kinderärzte vornehmen zu lassen. Dies ist eine wichtige Maßnahme zur Verhinderung von Verwahrlosung und Vernachlässigung von Neugeborenen und Kleinkindern in Hessen. Den staatlichen Einrichtungen wird es durch die obligatorischen Früherkennungsuntersuchungen erleichtert, Kinder vor Missbrauch und Misshandlungen zu schützen.
Diese Maßnahme ist jedoch nur ein Teil der Prävention. Wachsame Nachbarn, Freunde und Familienangehörige sind ebenfalls aufgerufen, bei Verdachtsfällen von drohender Vernachlässigung und Kindesmisshandlung die Behörden zu verständigen.
Diese betroffenen Eltern spüren schon frühzeitig ihre eigene Überforderung in der Kindererziehung, nehmen aber aus Unkenntnis über bestehende Hilfsangebote die umfangreichen Angebote für Familienberatung und Familienhilfe nicht in Anspruch.
Viele Offenbacher Sozialeinrichtungen und das Jugendamt weisen mit Broschüren auf ihre eigenen Hilfsangebote hin, die zum Beispiel in ihren Büros, in den Jugendzentren oder im Foyer des Rathauses erhältlich sind. Trotzdem erreichen sie nur selten ihre Zielgruppe. Selbst Offenbacher Kinderärzte beklagen den schlechten Informationsfluss und die fehlende Vernetzung von bestehenden Hilfsangeboten für Offenbacher Familien.
Der Magistrat wird daher beauftragt, sämtliche Hilfs- und Beratungsangebote für Familien der unterschiedlichsten Träger in Offenbach zusammenzustellen und in einer Broschüre mit hoher Auflage darzustellen und entsprechend zugänglich zu machen.
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