Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 6. März 2008

 

 

 

 

6.         Keine Produkte aus ausbeuterischer Kinderarbeit Änderung der
Vergabepraxis der Stadt Offenbach

Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 20.02.2008, DS I (A) 284
Az: 000-0002-01/1149#1485/2008
Ergänzungsantrag DIE LINKE. vom 05.03.2008, DS I (A) 284/1
Az: 000-0002-01/1149#1494/2008


Beschlusslage:

DS I (A) 284

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die Stadt Offenbach wird im Rahmen ihrer Vergabe- und Beschaffungs-
    aktivitäten die Voraussetzung schaffen, dass keine Produkte aus
    ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182
    angeschafft werden.

2. Bei der Ausschreibung von Produkten sind die Verdingungsunterlagen durch
    eine Bietererklärung zu ergänzen, wonach entweder eine unabhängige
    Zertifizierung (z.B. Fair-Handels-Siegel oder Rugmark-Siegel) vorzulegen
    oder zu erklären ist, dass die angebotenen Produkte ohne ausbeuterische
    Kinderarbeit hergestellt wurden.

3. Der Magistrat als Gesellschafter der städtischen Gesellschaften wird
    aufgefordert, für die Umsetzung des Beschlusses in diesem Bereich Sorge
    zu tragen.

4. Die Stadtverordnetenversammlung ist über die Ergebnisse der Umsetzung
    jährlich zu informieren.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 284/1

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Ursprungsantrag wird wie nachstehend ergänzt:

 

Als Punkt 4 (der bisherige Punkt 4 erhielte die Ziffer 5) ist einzufügen:
Der Magistrat nutzt seine Zugänge zu Firmen und den Medien, um den privaten
Sektor zur Übernahme dieser Vergabepraxis zu motivieren.





DS I (A) 284

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Die Stadt Offenbach wird im Rahmen ihrer Vergabe- und Beschaffungs-
    aktivitäten die Voraussetzung schaffen, dass keine Produkte aus
    ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Konvention Nr. 182
    angeschafft werden.

2. Bei der Ausschreibung von Produkten sind die Verdingungsunterlagen durch
    eine Bietererklärung zu ergänzen, wonach entweder eine unabhängige
    Zertifizierung (z.B. Fair-Handels-Siegel oder Rugmark-Siegel) vorzulegen
    oder zu erklären ist, dass die angebotenen Produkte ohne ausbeuterische
    Kinderarbeit hergestellt wurden.

3. Der Magistrat als Gesellschafter der städtischen Gesellschaften wird
    aufgefordert, für die Umsetzung des Beschlusses in diesem Bereich Sorge
    zu tragen.

4. Die Stadtverordnetenversammlung ist über die Ergebnisse der Umsetzung
    jährlich zu informieren.


 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.03.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung