Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 6. März 2008

 

 

8.         Ideenwettbewerb zur Gestaltung der Kreisel
Antrag SPD, B`90/Die Grünen und FDP vom 20.02.2008, DS I (A) 286
Az: 000-0002-01/1151#1487/2008
Ergänzungsantrag CDU vom 27.02.2008, DS I (A) 286/1
Az: 000-0002-01/1151#1492/2008
Ergänzungsantrag DIE LINKE. vom 05.03.2008, DS I (A) 286/2
Az: 000-0002-01/1151#1495/2008


Beschlusslage:

DS I (A) 286

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Für die Gestaltung der beiden Kreisel „Max-Willner-Platz“ und „Karl-Carstens-Platz“ wird ein Ideenwettbewerb zur künstlerischen Gestaltung ausgeschrieben. Hierbei ist zu prüfen, ob die HFG in die Gestaltungsplanung eingebunden werden kann.

Die Finanzierung der Kunstwerke sollte überwiegend durch Sponsoren erfolgen.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 286/2

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Ursprungsantrag wird wie nachstehend ergänzt:

Zwischen Satz 2 und 3 ist folgender Text einzufügen:

Ebenso ist die Nordseite des Dreieichparks in die Ausschreibung und Planung mit einzubeziehen.

DS I (A) 286/1

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Die Ursprungsvorlage wird wie nachstehend ergänzt:

„Weiterhin wird der Magistrat beauftragt, Erfahrungen von Nachbarkommunen, beispielsweise Hanau, Rodgau, Seligenstadt, einzuholen und der Stadtverordnetenversammlung darüber zu berichten.

Kosten, die auf die Stadt Offenbach zukommen können, sind konkret zu berechnen und deren Finanzierung im Zuge des Berichtes darzulegen.“





DS I (A) 286
Herr Stv. Münd (REP)
beantragt getrennte Abstimmung des Absatzes 1 und 2.

DS I (A) 286 Abs. 1
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Für die Gestaltung der beiden Kreisel „Max-Willner-Platz“ und „Karl-Carstens-Platz“ wird ein Ideenwettbewerb zur künstlerischen Gestaltung ausgeschrieben. Hierbei ist zu prüfen, ob die HFG in die Gestaltungsplanung eingebunden werden kann.

DS I (A) 286 Abs. 2
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Die Finanzierung der Kunstwerke sollte überwiegend durch Sponsoren erfolgen.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 07.03.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung