Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung II (A) Ausgegeben am 08.07.2008
Eing. Dat. 03.07.2008
Nr. 294/62
Bedeutung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu den
Arbeitsgemeinschaften (ARGEn) gemäß § 44b SGB II vom 20.12.2007
hier: Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.04.2008, DS I (A) 294
dazu: Magistratsvorlage Nr. 228/08 (Dez. II) vom 03.07.2008
Die Stadtverordnetenversammlung hat am 17.04.2008 folgenden Beschluss gefasst:
1. Die Stadtverordnetenversammlung setzt sich beim hessischen und beim
deutschen Städtetag sowie bei der Landes- und Bundesregierung für eine
tragfähige Zukunft für die Umsetzung des SGB II und der kommunalen
Beschäftigungsförderung ein.
2. Erster Ansatzpunkt muss es sein, nicht übereilt die getrennte
Aufgabenwahrnehmung zwischen Kommunaler Trägerschaft und
Bundesanstalt für Arbeit anzustreben, sondern die verfügbare Zeit bis zum
31.12.2010 dafür zu nutzen, nach einer breiten fachpolitischen Debatte eine
tragfähige Lösung zu finden.
3. Die Rückabwicklung der ARGEn in das Modell der „Kooperativen Jobcenter“
unter Regie und Verantwortung der Bundesagentur für Arbeit ist keine
erstrebenswerte Lösung.
4. Der Magistrat wird beauftragt, sich bei allen relevanten Institutionen in
diesem Sinne einzusetzen.
Hierzu berichtet der Magistrat wie folgt:
Die Beschlusslage in o.g. Angelegenheit spiegelt die Auffassung des Magistrates wider und geht in die Beratungen der entsprechenden Gremien (Haupt- bzw. Sozial-ausschüsse) beim Hessischen und Deutschen Städtetag ein. Darüber hinaus hat der Magistrat den Stadtverordnetenbeschluss zur Kennntisnahme an Herrn Bundes-arbeitsminister Olaf Scholz gesendet. Die Antwort des Ministeriums liegt diesem Schreiben als Anlage zur Kenntnisnahme bei.
Anlage