Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 17. April 2008

 

 

 

10.      Auswirkungen der Video-Überwachung auf die Kriminalitätsbelastung
in Offenbach

Antrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 01.04.2008, DS I (A) 295
Az: 000-0002-01/1164#1506/2008
Änderungsantrag CDU vom 09.04.2008, DS I (A) 295/1
Az: 000-0002-01/1164#1514/2008


Beschlusslage:

DS I (A) 295

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Auswirkungen der Einsatz von Video-Überwachungsanlagen in Offenbach sowohl für die betroffenen öffentlichen Straßen und Plätze als auch bezüglich der Belastungen durch Kriminalität im öffentlichen Bereich hatte.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 295/1
Herr Stv. Freier (CDU) zieht im Namen seiner Fraktion den 2. Absatz des Antrages DS I (A) 295/1 zurück. Des Weiteren ändert er den Änderungsantrag in einen Ergänzungsantrag.

DS I (A) 295/1 (neu)
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

 

1. Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit Vertretern des Polizeipräsidiums
    Südosthessen in einer Sitzung des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für
    Beteiligungen zu berichten, welche Auswirkungen der Einsatz von Video-
    Überwachungsanlagen in Offenbach für die betroffenen öffentlichen Straßen und
    Plätze durch Kriminalität im weiteren öffentlichen Bereich hatten und haben;

DS I (A) 295/1 (alt)

1. Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit Vertretern des Polizeipräsidiums
    Südosthessen in einer Sitzung des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für
    Beteiligungen zu berichten, welche Auswirkungen der Einsatz von Video-
    Überwachungsanlagen in Offenbach für die betroffenen öffentlichen Straßen und
    Plätze durch Kriminalität im weiteren öffentlichen Bereich hatten und haben;

2. Der Magistrat wird aufgefordert, binnen 2 Wochen zu berichten, weshalb die seit
    längerer Zeit angekündigten Video-Überwachungsanlagen an den S-Bahn-
    Haltepunkten Bieber und Waldhof noch nicht installiert sind, bzw., worin die
    Hinderungsgründe liegen.

 


DS I (A) 295
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird gebeten zu berichten, welche Auswirkungen der Einsatz von Video-Überwachungsanlagen in Offenbach sowohl für die betroffenen öffentlichen Straßen und Plätze als auch bezüglich der Belastungen durch Kriminalität im öffentlichen Bereich hatte.


 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 21.04.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung