Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 17. April 2008

 

 

12.      Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 628 mit der Bezeichnung
"Spessartring/Rheinstraße"

Antrag Magistratsvorlage Nr. 080/08 vom 02.04.2008, DS I (A) 297
Az: 000-0002-01/1166#1508/2008


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Für das Gebiet des Geltungsbereiches in der Gemarkung Offenbach, Flur 20, zwischen Spessartring, Rheinstraße, Weg südlich des städtischen Anzuchtsgartens und Hainbach ist ein Bebauungsplan aufzustellen.

Der Geltungsbereich gemäß § 9 Abs. 7 BauGB umfasst die Flurstücke Gemarkung Offenbach, Flur 20, Nr. 1, 3/1 (teilweise), 20/1, 21/1, 21/2, 22, 23, 24, 25 sowie die Straßen- und Wegeflächen 316/5 (teilweise), 386/4 (teilweise), 387, 388/1, 390/1 (teilweise) 400/3 (teilweise), 413/1 (teilweise), 414/1 (teilweise) und 415.

Die Abgrenzung des Geltungsbereiches ist in beigefügtem Kartenauszug dargestellt.


Der Kartenauszug ist Bestandteil des Originalprotokolls.



Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 21.04.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung