Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.04.2008
Eing. Dat. 09.04.2008
Nr. 295/1
Auswirkungen der Video-Überwachung auf die Kriminalitätsbelastung in Offenbach
Änderungsantrag CDU vom 09.04.2008, DS I (A) 295/1
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
1. Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit Vertretern des Polizeipräsidiums
Südosthessen in einer Sitzung des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für
Beteiligungen zu berichten, welche Auswirkungen der Einsatz von Video-
Überwachungsanlagen in Offenbach für die betroffenen öffentlichen Straßen und
Plätze durch Kriminalität im weiteren öffentlichen Bereich hatten und haben;
2. Der Magistrat wird aufgefordert, binnen 2 Wochen zu berichten, weshalb die seit
längerer Zeit angekündigten Video-Überwachungsanlagen an den S-Bahn-
Haltepunkten Bieber und Waldhof noch nicht installiert sind, bzw., worin die
Hinderungsgründe liegen.
Begründung:
Der Ursprungsantrag ist unklar und unvollständig.
Anstelle eines schriftlichen Berichts des Magistrates ist es weitaus sinnvoller, dass Vertreter der zuständigen Ermittlungsbehörde im Rahmen einer Ausschuss-Sitzung einen Bericht abgeben. Die im Tenor genannte Behörde erstellt regelmäßig Statistiken, deren Vertreter können diese dann persönlich erläutern und auch auf direkt gestellte Fragen antworten.
Zur Videoüberwachung von S-Bahn-Stationen auf den Rodgau-Linien nach Oberroden bzw. Dietzenbach wurde vor längerer Zeit eine Übereinkunft der Beteiligten getroffen.
Zumindest, was die Offenbacher S-Bahn-Haltepunkte Bieber und Waldhof anbetrifft, ist immer noch kein Fortschritt festzustellen, der Vandalismus greift inzwischen vom S-Bahn-Haltepunkt Waldhof sogar auf Bieber über.
Hier ist der Magistrat gefordert, einen aktuellen Bericht zu erstellen.