Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 20.05.2024


Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt

Offenbach am Main

2006 - 2011


Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 09.04.2008

Eing. Dat. 09.04.2008

 

Nr. 295/1

 

 

 

Auswirkungen der Video-Überwachung auf die Kriminalitätsbelastung in Offenbach
Änderungsantrag CDU vom 09.04.2008, DS I (A) 295/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

1. Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit Vertretern des Polizeipräsidiums
    Südosthessen in einer Sitzung des Haupt-, Finanz- und Ausschusses für
    Beteiligungen zu berichten, welche Auswirkungen der Einsatz von Video-
    Überwachungsanlagen in Offenbach für die betroffenen öffentlichen Straßen und
    Plätze durch Kriminalität im weiteren öffentlichen Bereich hatten und haben;

2. Der Magistrat wird aufgefordert, binnen 2 Wochen zu berichten, weshalb die seit
    längerer Zeit angekündigten Video-Überwachungsanlagen an den S-Bahn-
    Haltepunkten Bieber und Waldhof noch nicht installiert sind, bzw., worin die
    Hinderungsgründe liegen.


Begründung:

 

Der Ursprungsantrag ist unklar und unvollständig.

 

Anstelle eines schriftlichen Berichts des Magistrates ist es weitaus sinnvoller, dass Vertreter der zuständigen Ermittlungsbehörde im Rahmen einer Ausschuss-Sitzung einen Bericht abgeben. Die im Tenor genannte Behörde erstellt regelmäßig Statistiken, deren Vertreter können diese dann persönlich erläutern und auch auf direkt gestellte Fragen antworten.

 

Zur Videoüberwachung von S-Bahn-Stationen auf den Rodgau-Linien nach Oberroden bzw. Dietzenbach wurde vor längerer Zeit eine Übereinkunft der Beteiligten getroffen.

 

Zumindest, was die Offenbacher S-Bahn-Haltepunkte Bieber und Waldhof anbetrifft, ist immer noch kein Fortschritt festzustellen, der Vandalismus greift inzwischen vom S-Bahn-Haltepunkt Waldhof sogar auf Bieber über.

 

Hier ist der Magistrat gefordert, einen aktuellen Bericht zu erstellen.

 

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