Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 11.05.2024
Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt
Offenbach am Main
2006 - 2011
Drucksachen-Abteilung I (A) Ausgegeben am 22.04.2008
Eing. Dat. 17.04.2008
Nr. 300
Dez.: II (Amt 33)
Renaturierung der „nördlichen Bieber“
hier: Projektbeschluss
Antrag Magistratsvorlage Nr. 101/08 vom 16.04.2008, DS I (A) 300
Der Magistrat beantragt, dass die Stadtverordnetenversammlung wie folgt beschließt:
Gem. Grundsatzbeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 03.02.2005,
DS I (A) 793, soll mit der Renaturierung der „nördlichen Bieber“ die künstliche Gewässerführung aus dem 19. und 20. Jahrhundert in einen ökologisch funktionsfähigen Zustand zurückgeführt werden. Dies dient u.a. dem vorsorgenden Hochwasserschutz und trägt den gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Wasser-haushaltsgesetz, dem Hessischen Wassergesetz und der EU-Wasser-rahmenrichtlinie zur naturnahen Bewirtschaftung der Gewässer Rechnung. Die Stadt will sich zudem mit der Beantragung von Landesmitteln aus dem Programm „Naturnahe Gewässer“ zur Durchführung der Maßnahmen für den ersten Abschnitt verpflichten.
Die Inanspruchnahme von Fördermitteln des Landes ermöglicht, mit diesem Projekt eine bachtypische Pflanzen- und Tierwelt wiederherzustellen. Es werden sich z.B. wieder naturnahe Ufer- und Auenbereiche sowie Überschwemmungsflächen ausbilden. Ende 2007 wurde die Bieber im Unterlauf durch die Stadt Mühlheim bereits in Teilstücken renaturiert. Im Gebiet der Stadt Offenbach am Main wird damit eine „Fortsetzungsmaßnahme“ durchgeführt. In ähnlicher Art und Weise wie bei der Renaturierung des Hainbachs wird sich im Außenbereich zwischen Germaniastraße und Stadtgrenze Mühlheim wieder ein ökologisch wertvoller Zustand ausbilden.
Die Kommission für Umweltschutz hat sich in ihrer Sitzung am 4. Juli 2007 eingehend mit den von dem beauftragten Planungsbüro Lehr erstellten und erläuterten Plänen zur Renaturierung der „nördlichen Bieber“ befasst. Sie begrüßt die Renaturierung und empfiehlt den städtischen Beschlussgremien einstimmig die Realisierung des Projektes.
Für die Finanzierung der Maßnahmen ist mit Zuwendungen des Landes Hessen aus dem Programm „Naturnahe Gewässer – Förderung von Maßnahmen, die der Wiederherstellung naturnaher Gewässer einschließlich ihrer Ufer und Auen dienen“ in Höhe von 85% der Gesamtkosten zu rechnen. Der geringe Eigenanteil der Stadt Offenbach wird größtenteils in Form von Grundstücken eingebracht. Abhängig von Eingang und Inhalt des Zuwendungsbescheides soll das Projekt in den Jahren 2008 – 2009 realisiert werden.
Folgekosten durch die Renaturierung der Bieber entstehen nicht, da das Renaturierungsgebiet nach der Wiederherstellung der naturnahen Zustände nur noch extensiv gepflegt werden muss.
Im Rahmen des wasserrechtlichen Genehmigungsverfahrens beim Regierungspräsidium in Darmstadt wird optional auch die Renaturierung zwischen Germaniastraße und Friedhofsbrücke befürwortet. Da in diesem Teilstück allerdings aufgrund der illegalen Kleingartennutzungen erst ein rechtssicheres Verfahren (Entschädigung in Form von Ersatzgrundstücken) herbeigeführt werden muss, wird der Magistrat beauftragt, die notwendigen Schritte einzuleiten.
Anlagen
1. Übersichtslageplan
2. Detaillierte Kostenzusammenstellung des Revisionsamtes
3. Auflistung über die eingebrachten Grundstücke
Verteiler Anlage 1
15 x HFB
15 x UPB
7 x Fraktionen
1 x Vertreterin MUT
1 x Frau Stv. Silvestro
2 x Stv.- Büro
Verteiler Anlage 2 und 3
15 x HFB
7 x Fraktionen
1 x Vertreterin MUT
1 x Frau Stv. Silvestro
2 x Stv.- Büro
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