Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 29. Mai 2008

 

 

 

5.         Renaturierung der "nördlichen Bieber"
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 101/08 vom 16.04.2008, DS I (A) 300
Az: 000-0002-01/1174#1522/2008
Änderungsantrag DIE LINKE. vom 17.05.2008, DS I (A) 300/1
Az: 000-0002-01/1174#1530/2008
Ergänzungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 26.05.2008,
DS l (A) 300
/2
Az: 000-0002-01/1174#1532/2008


Beschlusslage:

DS I (A) 300 und DS I (A) 300/2

 

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

1. Den Baumaßnahmen zur Renaturierung der „nördlichen Bieber“ von der
    S-Bahn-Querung bis zur Stadtgrenze Mühlheim „Käsmühle“ wird gemäß der
    vom Büro für Gewässerökologie Gottfried Lehr in Bad Vilbel erstellten und
    vom Revisionsamt geprüften detaillierten Kostenberechnung in Höhe von
    325.100 EURO zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto
    11300.94160 (Sachkonto 09520000, Projekt 331140000000) „Renaturierung
    der Bieber“ wie folgt bereitgestellt:

    Haushaltsausgabereste: 125.917 €
    Haushaltsplan 2008:        180.000 €
    Haushaltsplan 2009:          19.183 €
    Gesamt                                325.100 €

    Für das Haushaltsjahr 2009 werden 19.183 €  neu in das Investitions-
    programm eingestellt.

3. Die Finanzierung der Baukosten erfolgt durch Einnahmen zugunsten des
    Untersachkonto 11300.36160 (Sachkonto 36010000, Projekt 331140000000)
    „Zuwendungen des Landes Renaturierung der Bieber“:

    Haushaltseinnahmereste       0.00 €
    Haushaltsplan 2008:        158.000 €
    Haushaltsplan 2009:        118.335 €
    Gesamt                                276.335 €




    Für das Haushaltsjahr 2009 werden 118.335 € neu in das Investitions-
    programm eingestellt.

    Bei der zu erwartenden Förderung des Projektes durch das Land Hessen von
    mindestens 85% verbleibt ein städtischer Anteil in Höhe von 48.765 EURO.
    Dieser wird durch die eingebrachten Grundstücke der Stadt Offenbach am
    Main abgedeckt.

4. Folgekosten entstehen nicht, da das Renaturierungsgebiet nach Umsetzung
    der Maßnahmen extensiver gepflegt wird, als dies bisher der Fall ist.
 
5. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Renaturierung im Abschnitt
    zwischen Germaniastraße und Friedhofsbrücke durch geeignete
    bauplanungs- und bodenordnungsrechtliche Maßnahmen realisiert werden
    kann.

6. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungs-
    bescheid des Landes Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.

7. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung zeitnah
    einen Projektbeschluss zur Renaturierung des südlichen Abschnitts der
    Bieber vorzulegen und zur Umsetzung Mittel in den Haushalt 2009
    einzustellen.


    Diese Maßnahme wird nur dann umgesetzt, wenn die Förderung durch das
    Land Hessen in Höhe von 85% gewährleistet ist und der städtische Anteil
    durch die Einbringung von Grundstücken abgedeckt werden kann.


8. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Aufgaben
    der Wasserverband zur Unterhaltung der Bieber nach der Renaturierung der
    nördlichen Bieber (sowie perspektivisch auch nach der Renaturierung der
    südlichen Bieber) noch übernehmen wird und wie sich dies auf den Beitrag
    der Stadt Offenbach an den Wasserverband auswirken wird.



Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 300/1
Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

1. Der Antrag wird an den Magistrat zurückverwiesen.
2. Der Magistrat prüft und berichtet, ob es sinnvoll und machbar ist, den südlichen
    Bachverlauf der Bieber zwischen A3 und Bremer Straße als vordringliche
    Maßnahme der Renaturierung durchzuführen und
3. im Anschluss an 2. die Renaturierung der nördlichen Bieber, entsprechend der
    erarbeiteten Planung vorzunehmen.


DS I (A) 300/2

Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Ursprungsantrag wird um folgende Punkte ergänzt:


7. Der Magistrat wird beauftragt, der Stadtverordnetenversammlung zeitnah
    einen Projektbeschluss zur Renaturierung des südlichen Abschnitts der
    Bieber vorzulegen und zur Umsetzung Mittel in den Haushalt 2009
    einzustellen.


    Diese Maßnahme wird nur dann umgesetzt, wenn die Förderung durch das Land
    Hessen in Höhe von 85% gewährleistet ist und der städtische Anteil durch die
    Einbringung von Grundstücken abgedeckt werden kann.


8. Der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten, welche Aufgaben
    der Wasserverband zur Unterhaltung der Bieber nach der Renaturierung der
    nördlichen Bieber (sowie perspektivisch auch nach der Renaturierung der
    südlichen Bieber) noch übernehmen wird und wie sich dies auf den Beitrag
    der Stadt Offenbach an den Wasserverband auswirken wird.



DS I (A) 300
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

 

1. Den Baumaßnahmen zur Renaturierung der „nördlichen Bieber“ von der S-Bahn-
    Querung bis zur Stadtgrenze Mühlheim „Käsmühle“ wird gemäß der vom Büro für
    Gewässerökologie Gottfried Lehr in Bad Vilbel erstellten und vom Revisionsamt
    geprüften detaillierten Kostenberechnung in Höhe von 325.100 EURO zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel werden bewilligt und bei dem Untersachkonto 11300.94160
    (Sachkonto 09520000, Projekt 331140000000) „Renaturierung der Bieber“ wie folgt
    bereitgestellt:

    Haushaltsausgabereste:          125.917 €
    Haushaltsplan 2008:                180.000 €
    Haushaltsplan 2009:                  19.183 €
    Gesamt                                   325.100 €

    Für das Haushaltsjahr 2009 werden 19.183 €  neu in das Investitionsprogramm
    eingestellt.

3. Die Finanzierung der Baukosten erfolgt durch Einnahmen zugunsten des
    Untersachkonto 11300.36160 (Sachkonto 36010000, Projekt 331140000000)
    „Zuwendungen des Landes Renaturierung der Bieber“:

    Haushaltseinnahmereste:               0.00 €
    Haushaltsplan 2008:                158.000 €
    Haushaltsplan 2009:                118.335 €
    Gesamt                                   276.335 €

    Für das Haushaltsjahr 2009 werden 118.335 € neu in das Investitionsprogramm
    eingestellt.

    Bei der zu erwartenden Förderung des Projektes durch das Land Hessen von
    mindestens 85% verbleibt ein städtischer Anteil in Höhe von 48.765 EURO. Dieser
    wird durch die eingebrachten Grundstücke der Stadt Offenbach am Main
    abgedeckt.

4. Folgekosten entstehen nicht, da das Renaturierungsgebiet nach Umsetzung der
    Maßnahmen extensiver gepflegt wird, als dies bisher der Fall ist.
 
5. Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, wie die Renaturierung im Abschnitt
    zwischen Germaniastraße und Friedhofsbrücke durch geeignete bauplanungs- und
    bodenordnungsrechtliche Maßnahmen realisiert werden kann.

6. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid des
    Landes Hessen zur Zuschussgewährung vorliegt.





Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 02.06.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung