Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Juni 2008

 

 

 

6.         Einrichtung von Solarkraftwerken
Antrag CDU vom 02.06.2008, DS I (A) 308
Az: 000-0002-01/1183#1535/2008


Beschlusslage:

DS I (A) 308 Punkte 1 - 3

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt,

1. zu prüfen und berichten, ob die Einrichtung von Solarkraftwerken auf
    Flächen, die für anderweitige Nutzung zeitnah nicht ausgewiesen werden
    können, ökonomisch und ökologisch sinnvoll dargestellt werden kann;

2. hierbei ist ggfls. unter Einbeziehung der Rhein-Main-Nachsorge GmbH zu
    ermitteln, ob sich die Errichtung eines oder mehrerer solcher Kraftwerke
    beispielsweise auf ehemaligen Abfalldeponien auch im Hinblick auf eine
    Kreditfinanzierung tragen kann. Förderungsmöglichkeiten sind hierbei zu
    berücksichtigen;

3. ebenso sind in die Prüfung bereits ausgeführte Maßnahmen anderer
    Gemeinden mit einzubeziehen;


Vorliegender Antrag zur Beschlusslage:

Herr Stv. Mangelmann (CDU) zieht im Namen seiner Fraktion den Punkt 4 der DS I (A) 308 zurück.

DS I (A) 308 (neu)
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

 

Der Magistrat wird beauftragt,

 

1. zu prüfen und berichten, ob die Einrichtung von Solarkraftwerken auf Flächen, die
    für anderweitige Nutzung zeitnah nicht ausgewiesen werden können, ökonomisch
    und ökologisch sinnvoll dargestellt werden kann;

2. hierbei ist ggfls. unter Einbeziehung der Rhein-Main-Nachsorge GmbH zu
    ermitteln, ob sich die Errichtung eines oder mehrerer solcher Kraftwerke
    beispielsweise auf ehemaligen Abfalldeponien auch im Hinblick auf eine
    Kreditfinanzierung tragen kann. Förderungsmöglichkeiten sind hierbei zu
    berücksichtigen;

3. ebenso sind in die Prüfung bereits ausgeführte Maßnahmen anderer Gemeinden
    mit einzubeziehen;



DS I (A) 308 (alt)
Der Magistrat wird beauftragt,

 

1. zu prüfen und berichten, ob die Einrichtung von Solarkraftwerken auf Flächen, die
    für anderweitige Nutzung zeitnah nicht ausgewiesen werden können, ökonomisch
    und ökologisch sinnvoll dargestellt werden kann;

2. hierbei ist ggfls. unter Einbeziehung der Rhein-Main-Nachsorge GmbH zu
    ermitteln, ob sich die Errichtung eines oder mehrerer solcher Kraftwerke
    beispielsweise auf ehemaligen Abfalldeponien auch im Hinblick auf eine
    Kreditfinanzierung tragen kann. Förderungsmöglichkeiten sind hierbei zu
    berücksichtigen;

3. ebenso sind in die Prüfung bereits ausgeführte Maßnahmen anderer Gemeinden
    mit einzubeziehen;

4. eine Beschlussvorlage zur Errichtung von Solarkraftwerken ist bei positiver
    Beurteilung der Stadtverordnetenversammlung als Projektvorlage zu unterbreiten.






Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 23.06.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung