Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Juni 2008

 

 

8.         Grundsatzbeschluss zur Schaffung eines bedarfsgerechten Angebotes an Plätzen in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege für Kinder unter 3 Jahren (U3) und Kinder im schulpflichtigen Alter gem. § 24 a SGB VIII sowie zum Ausbau der Plätze U3 bis 2013.
Antrag Magistratsvorlage Nr. 161/08 (Dez: II, Amt 51) vom 28.05.2008,
DS I (A) 310
Az: 000-0002-01/1185#1537/2008


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Ausbau eines bedarfsgerechten Angebotes gemäß § 24a SGB VIII Abs.
    2 Nummer 1 i.V.m. den §§ 24a Abs. 1 und 24 Abs. 2 erfolgt in den nach
    Anlage 1 festgelegten Ausbaustufen bis 2010.

2. Der Ausbau an U3-Plätzen zur Sicherung des in 2013 eintretenden Rechts-
    anspruches auf einen Betreuungsplatz erfolgt in den nach Anlage 1 fest-
    gelegten Ausbaustufen U3 bis 2013 für 35% der Population.

3. Der aktuelle Bedarf und der erreichte Ausbaustand zum 15.3.08 wird gem.
    § 24a Abs. 2 Nummer 2 wie in Anlage 1 unter „Plätze zum 15.3.08“ - für U3
    aus 22% und für Hortplätze aus 22% der Population aufgeführt - festgestellt.

4. Die notwendigen Haushaltsmittel für den nach Punkt 1 bis 3 beschlossenen
    Ausbau sind durch den Magistrat in den jeweiligen Haushaltsplanentwürfen
    vorzusehen.

5. Die Ausbauplanung ist durch den Magistrat jährlich hinsichtlich Population
    und Bedarf zu überprüfen. Die daraus folgende Fortschreibung der
    Ausbauplanung ist den Ergebnissen der Überprüfung anzupassen und der
    Stadtverordnetenversammlung rechtzeitig vorzulegen, damit bis spätestens
    15. Juni des jeweiligen Jahres hierüber beschlossen werden kann.


Die Anlage ist Bestandteil des Originalprotokolls.


Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 23.06.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung