Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Juni 2008

 

 

10.      Kommunales Wohnungsbau-Förderprogramm
Antrag CDU vom 03.06.2008, DS I (A) 312
Az: 000-0002-01/1187#1539/2008
Änderungsantrag SPD, B´90/Die Grünen und FDP vom 17.06.2008,
DS I (A) 312/1
Az: 000-0002-01/1187#1561/2008


Beschlusslage:

DS I (A) 312/1

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten
-             ob ein kommunales Wohnungsbau-Förderprogramm in Offenbach, etwa
              im erschlossenen Baugebiet Waldheim Süd,  Erfolg versprechend wäre,
-             welche Komponenten ein solches Wohnungsbau-Förderprogramm
              enthalten müsste,
-             welche finanziellen Auswirkungen ein solches Wohnungsbau-Förder-
              programm hätte.


Vorliegende Anträge zur Beschlusslage:

DS I (A) 312/1
Die Stv.-Versammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen und zu berichten
-             ob ein kommunales Wohnungsbau-Förderprogramm in Offenbach, etwa im
              erschlossenen Baugebiet Waldheim Süd,  Erfolg versprechend wäre,
-             welche Komponenten ein solches Wohnungsbau-Förderprogramm enthalten   
               müsste,
-             welche finanziellen Auswirkungen ein solches Wohnungsbau-Förderprogramm
              hätte.

DS I (A) 312
Durch Annahme der DS I (A) 312/1 entfällt die Abstimmung über die nachfolgende DS I (A) 312

 

1. Der Magistrat wird beauftragt, ein Konzept „Kommunales Förderungsprogramm
    Wohneigentum“ zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung bis
    30.09.2008 vorzulegen.

2. Dieser Programmentwurf soll unter anderem nachstehende Komponenten
    enthalten:
        - Förderung der Bildung von Eigenkapital
        - Förderung vergünstigte Erbpachtvergabe
        - Darstellung des finanziellen Umfangs der einzelnen Komponenten
        - Darstellung von Vorschlägen zur Finanzierung des Programms
        - Darstellung der zu begünstigenden Zielgruppen, z.B. Familien, Personen mit
          eigenem Erwerbseinkommen
        - Darstellung der abgabenrechtlichen Auswirkungen für Investoren und
          Interessenten
        - Intensive Beratung für Bauwillige über OF-/externe Förderprogramme
        - Vorlage eines Konzepts für die Erst- und begleitende Beratung und Betreuung
          von Bauwilligen – bspw. durch Einrichtung einer kommunalen Fachstelle



 

 

 

 

 

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a. M., den 23.06.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung