Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 19. Juni 2008

 

 

18.      Überörtliche Prüfung von Gesellschaften in kommunalem Eigentum der Stadt Offenbach
Antrag DIE LINKE. vom 04.06.2008, DS I (A) 320
Az: 000-0002-01/1202#1554/2008


Beschlusslage:

 

Die Stv.-Versammlung lehnt mit Stimmenmehrheit wie folgt ab:

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt, für alle stadteigenen Gesellschaften, die in der Form einer privatrechtlichen GmbH verfasst sind und in deren Gesellschaftsverträgen eine Regelung, die eine Prüfung der Gesellschaft durch überörtliche Instanzen nicht vorsieht, eine entsprechende Ergänzung sinngemäß folgenden Inhalts der StvV zur Beschlussfassung vorzulegen:

„Das kommunale Unternehmen räumt den überörtlichen Prüfungsbehörden - überörtliche Prüfung kommunaler Körperschaften - das Recht zur Prüfung nach HGO  § 132  i. V. m. § 123 und HGrG  §  53 u. § 54 ein.“

Der Magistrat der Stadt Offenbach wird beauftragt, festzustellen, ob diese Regelung auch für Gesellschaften zutrifft, an denen die Stadt Offenbach nur eine Mehrheits- oder Minderheitsbeteiligung ausübt.



 

 

 

 

Offenbach a. M., den 23.06.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung