Quelle: pio.offenbach.de
Abgerufen am 10.05.2024


Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 2. Oktober 2008



5.         Nachtragshaushaltssatzung 2008 und Nachtragshaushaltsplan 2008
Antrag Magistratsvorlage Nr. 284/08 vom 20.08.2008, DS I (A) 338
Az: 000-0002-01/1225#1584/2008


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt mit Stimmenmehrheit wie folgt:

a) der beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Jahr 2008 wird festgestellt
    und die beigefügte Nachtragshaushaltssatzung 2008 wird beschlossen,

b) die sich aus der Nachtragshaushaltssatzung 2008 und dem Nachtragshaus-
    haltsplan 2008 ergebenden Änderungen in Finanzplanung und Investitions-
    programm werden in der Finanzplanung und im Investitionsprogramm 2008
    (für die Jahre 2008 bis 2012) berücksichtigt.




Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

 

Offenbach a.M., den 06.10.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung

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