Auszug aus der Niederschrift über die Sitzung

der Stadtverordnetenversammlung am 2. Oktober 2008



9.         Videoüberwachung der Bahnhöfe Bieber und Waldhof
hier: Projektbeschluss

Antrag Magistratsvorlage Nr. 301/08 (Dez.: IV/ Ordnungsamt) vom 03.09.2008,
DS I (A) 341
Az: 000-0002-01/1229#1590/2008


Beschlusslage:

 

Die Stadtverordnetenversammlung beschließt einstimmig wie folgt:

1. Der Errichtung einer Videoüberwachung der Bahnhöfe Bieber und Waldhof,
    nach der vom Ordnungsamt erstellten und vom Revisionsamt geprüften
    detaillierten Kostenberechnung, abschließend mit 160.000,-- € einschließlich
    Planungskosten, wird zugestimmt.

2. Die erforderlichen Mittel für das Haushaltsjahr 2008 stehen bei dem
    Untersachkonto 11000.93530 "Anschaffung und Einrichtung
    Videoüberwachungsanlage Bahnhof Bieber und Waldhof", Sachkonto
    07700000, Produkt 02.02.01, Projekt 320020000000 bereit:

    Die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von 60.000 € werden in den
    Haushaltsplan 2009 bei dem Untersachkonto 11000.93530 "Anschaffung und
    Einrichtung Videoüberwachungsanlage Bahnhof Bieber und Waldhof",
    Sachkonto 07700000, Produkt 02.02.01, Projekt 320020000000, eingestellt.

3. Die Finanzierung ist wie folgt vorgesehen:

           Landeszuschuss
           Videoüberwachung:                 50.000,-- €
           Kreditmarktmittel:                     110.000,-- €

           Gesamt:                                      160.000,-- €
                                                 

    Der Landeszuschuss wurde zum Haushaltsplan 2009 unter USK
    11000.36100  „Landeszuschuss Videoüberwachung“ Sachkonto 36010000,
    Produkt 02.02.01, Projekt 320020000000 angemeldet.

4. Die jährlich anfallenden und vom Revisionsamt geprüften Folgekosten in
    Höhe von 5.243,-- € sind in den folgenden Jahren zu veranschlagen.

5. Mit der Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn die erforderliche
    Genehmigung der Aufsichtsbehörde zur Kreditaufnahme vorliegt.

Dem Magistrat der Stadt Offenbach am Main

Obenstehenden Beschlussauszug erhalten Sie unter Bezug auf § 66 HGO mit der Bitte um weitere Veranlassung.

 

 

 

Offenbach a.M., den 06.10.2008

Der Vorsteher der Stv.-Versammlung